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Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Ein Mädchen und ein Junge flüstern einem zweiten Mädchen jeweils in ein Ohr.
© philidor / fotolia.com

Kurzzeitpflege ist der zeitlich begrenzte Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung. Eltern können ihr Kind mit Behinderungen vorübergehend in einer Einrichtung pflegen lassen, wenn sie selbst es nicht zuhause versorgen können. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen findet Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe statt.

Wer übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege?

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung voll ausgeschöpft sind, trägt der Bezirk Oberbayern die Kosten für.

  • Kinder im Vorschulalter mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen sowie für
  • Kinder und Jugendliche im Schulalter mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen.
  • Für Kinder und Jugendliche im Schulalter mit rein seelischen Behinderungen ist das Jugendamt zuständig.

Neben den Kosten für die Pflege wird auch der Lebensunterhalt in der Einrichtung finanziert.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

  • Wenn die Bezugsperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel wegen einer Krankheit oder Kur,
  • wenn die Bezugsperson eine zeitlich begrenzte Entlastung benötigt – zum Beispiel wegen Urlaub oder
  • wenn die Versorgung im häuslichen Bereich nicht mehr möglich ist – zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung eines Elternteils, wegen des Todes der Pflegeperson oder nach einem Unfall.

Warum überhaupt Kurzzeitpflege?

Weil es Sinn macht:

  • Sich helfen zu lassen
  • Danach die Pflege zu beenden

Sehen sie auch Hilfe zur Pflege

Menschengruppe mit Wanderbekleidung vor einem grünen Gemälde
(Foto: Carola Plötz © Bezirk Oberbayern)

Die Idee für das Pre-Boarding Projekt entstand ursprünglich aus dem Bereich "Ausbildung". Die Ausbildungsleitungen stellten fest, dass es eine Kommunikationslücke mit den angehenden Nachwuchskräften gab, die sich zwischen der Zusage nach dem Vorstellungsgespräch und dem tatsächlichen Ausbildungs- bzw. Studienstart erstreckte. Diese Lücke konnte sich oft über mehrere Monate hinwegziehen und führte dazu, dass die angehenden Nachwuchskräfte sich unsicher fühlten und die Bindung zum potenziellen Arbeitgeber schwächte.

Um diese Lücke zu schließen und sicherzustellen, dass der Arbeitgeber präsent bleibt und eine Bindung zum neuen Arbeitgeber gewährleistet wird, wurde beschlossen, ein Konzept zum "Pre-Boarding" zu entwickeln. Die Ausbildungsleitungen wandten sich an uns, das Fobi/Weibi-Team, und baten um Vorschläge zur Umsetzung dieses Konzepts. Uns kamen dabei folgende Vorschläge: