Refinanzierung der Einrichtung und Dienste
München, den Datum: 15.01.2021Bezirk Oberbayern sichert Refinanzierung der Einrichtungen und Dienste
Auch im erneuten harten Lockdown sichert der Bezirk Oberbayern die Arbeit und Refinanzierung der Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen. „In der schwierigen Lage stehen wir weiter solidarisch an der Seite unserer Partnerinnen und Partner“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Das wichtigste Ziel ist, dass wir nach Ende der Covid-19-Pandemie unsere vielfältige soziale Landschaft erhalten haben.“
Die Regeln zur Refinanzierung der Einrichtungen und Dienste im erneuten Lockdown hat der Bezirk Oberbayern in einem Rundschreiben zusammengefasst. Er reagiert damit auf die Beschränkungen, die die Einrichtungen und Dienste umsetzen müssen und die sich auf die Leistungen für Menschen mit Behinderungen auswirken. Die getroffenen Regelungen orientieren sich an den bereits im Frühjahr 2020 formulierten Festlegungen zur Refinanzierung der sozialen Einrichtungen, für die der Bezirk zuständig ist. „Es gilt weiterhin: Niemand soll sich Sorgen um die Zukunft machen müssen“, erklärte Mederer.
Das aktuelle Rundschreiben gilt bis 25. Mai 2022. Es führt im Wesentlichen die Regelungen des Rundschreibens fort, das der Bezirk Oberbayern am 17. Dezember 2020 den Einrichtungen und Diensten übermittelt hat.
Die Rundschreiben als Download
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Verlängerung der Regelungen zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie bis einschließlich 25.05.2022.
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