Inhalt

Extra-Förderung für Gebärdensprachdolmetscher 

München, den Datum: 25.10.2023
Gesundheit

Ob Wohnungsübergabe, Steuerberatung oder Vorstellungsgespräch: Gehörlose Menschen brauchen oft Gebärdensprachdolmetscher, obwohl kein Sozialträger die Kosten übernimmt. Um Übersetzungen in Gebärdensprache  schnell und unbürokratisch zu ermöglichen, richtet der Bezirk Oberbayern ab 1. Januar 2024 einen besonderen Fördertopf ein. Das hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss jetzt beschlossen.

Eine Frau umfasst mit ihre rechte Hand mit der linken Hand.
Die Gebärdensprachdolmetscherin Birgit Fehn gebärdet das Wort "Inklusion". (© Carola Plötz | Bezirk Oberbayern)

„Zeitnah, unbürokratisch und barrierefrei zugänglich: Das werden viele Einsätze von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern jetzt dank unseres Fördertopfes. Wir füllen diesen mit 20.000 Euro pro Jahr auf“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe und Inklusion von gehörlosen Menschen am gemeinschaftlichen Leben.“


Die Einrichtung des Fördertopfes hatten der Landesverband Bayern der Gehörlosen, der Bezirksverband der Hörgeschädigten Oberbayern, der Gehörlosenverband München und Umland (GMU) sowie der Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung (BLWG) beim Bezirk beantragt. Von ihnen stammt auch der Vorschlag, diesen mit 20.000 Euro pro Jahr auszustatten.

Ziel ist es, dass für Gebärdensprachdolmetsch-Einsätze, die weder der Bezirk noch ein anderer Sozialträger finanziert, zeitnah und unbürokratisch die Kosten übernommen werden. Der Bezirk Oberbayern als Träger der Eingliederungshilfe ist zwar grundsätzlich dafür zuständig, die Kosten für Gebärdensprachdolmetsch-Einsätze zu erstatten. Dies gilt allerdings nicht pauschal für alle Lebensbereiche. Ausgenommen sind beispielsweise Notartermine beim Kauf einer Immobilie, rechtliche Beratungen beim Rechtsanwalt, Termine bei der Steuerberaterin, kirchliche Festivitäten und vieles mehr.

Die Bezirke Niederbayern, Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken haben bereits einen Fördertopf für diese Anlässe. Der Sozialausschuss des Bezirks Oberbayern beschloss nun nachzuziehen. Über das Budget sollen Vermittlungsstellen für Dolmetscher des GMU sowie des Bezirksverbandes der Hörgeschädigten verfügen dürfen. „Sie entscheiden auch über die Verteilung der Mittel“, erklärte Bezirkstagspräsident Mederer. „Das ist aus unserer Sicht ein bürgernaher und unkomplizierter Weg.“