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Integrationsprojekte

Die Arbeitsangebote von Integrationsprojekten richten sich an Menschen mit geistigen und/oder körperlichen bzw. seelischen Behinderungen oder Suchterkrankungen. Ziel ist die Teilhabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.

Integrationsprojekte sind in rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen (Integrationsunternehmen), in unternehmensinternen Betrieben (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt.

Es handelt sich um eine gesetzlich in SGB IX geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen. Sie ist rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gemessen an der Gesamtbelegschaft sind die Betriebe gehalten, mindestens 25% und höchstens 50% schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Integrationsprojekte bieten den betroffenen Arbeitnehmern Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an. Soweit erforderlich, können die Beschäftigten auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung innerhalb oder außerhalb ihres Betriebes besuchen. Die Betriebe unterstützen ihre behinderten Mitarbeiter, um diese in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Sie bieten zudem vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt an.

Die Zielgruppen eines Integrationsprojektes sind insbesondere: 

  • Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Art und Schwere der Behinderung müssen sich auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes besonders nachteilig auswirken.
  • Menschen mit Behinderungen, für die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer WfbM oder in einer psychiatrischen Einrichtung der Wechsel in eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommt.
  • Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die eine Förderschule besucht haben und Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

    Finanziell gefördert werden Integrationsprojekte durch die Integrationsämter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Sozialhilfeträger fördert Integrationsprojekte darüber hinaus im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.