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Inklusionspreis

Inklusionspreis

Der Bezirk Oberbayern unterstützt als Träger der Eingliederungshilfe Menschen mit Behinderung bei einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Der Inklusionspreis des Bezirks Oberbayern zeichnet deshalb Projekte aus, die Menschen mit Behinderungen fördern und dabei unterstützen, eigenverantwortlich in der Mitte der Gemeinschaft zu leben. Ziel des Preises ist es, über neue Wege zur Inklusion nachzudenken, damit das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich wird.

Der Preis wird seit 2012 im zweijährigen Turnus ausgelobt. Da gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen Lebensbereichen (z.B. Wohnen, Bildung, Arbeit und kulturelles Leben) verwirklicht werden kann, wird jede Ausschreibung des Inklusionspreises unter ein neues Schwerpunktthema gestellt.

Hier finden Sie die Meldung zur Preisverleihung 2014.

Mehr Informationen zur Ausschreibung:

Wer kann teilnehmen?

  • Projekte, Maßnahmen oder Initiativen mit Sitz in Oberbayern, die die Befähigung zum selbstbestimmten Handeln von Menschen mit Behinderungen (Empowerment), bürgerschaftliches Engagement, Wege zu Barrierefreiheit, Sozialraumorientierung und soziale Vernetzung ins Zentrum ihrer Arbeit stellen.
  • Initiativen, die Inklusion beispielhaft und innovativ fördern.

Preis

Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Er kann auf maximal drei Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld darf ausschließlich für gemeinnützige und inklusionsfördernde Projekte, Maßnahmen oder Initiativen des/der Gewinners/Gewinner eingesetzt werden. Die Beteiligung an der Ausschreibung des Inklusionspreises beinhaltet keinen Anspruch auf eine weitere Finanzierung der für die Auszeichnung vorgeschlagenen Projekte, Maßnahmen und Initiativen durch den Bezirk Oberbayern.

Jury

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury unter Vorsitz von Bezirkstagspräsident Josef Mederer. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Auf die Preisverleihung besteht kein Rechtsanspruch. Die Jury wählt den / die Preisträger unter allen Einsendungen aus, welche die Ausschreibungskriterien erfüllen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die Bewerbungen die Kriterien Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit einhalten.