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Mehr Geld für ­Kleidung und Schuhe

München, den Datum: 26.09.2022

Bezirk Oberbayern erhöht Bekleidungspauschale um 5,86 Euro pro Monat

Wegen der hohen Inflation hat sich alles verteuert – auch Kleidung und Schuhe. Der Bezirk Oberbayern hebt des­halb die Bekleidungspauschale für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten an. Voraussetzung ist, dass diese in stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe mit Tagesstruktur leben.


Die Anhebung der Pauschale für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten hatte die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Oberbayern beim Bezirk beantragt.

Die Erhöhung wird zum 1. Januar 2024 wirksam. Der jährliche Höchstbetrag für Kleidung und Schuhe liegt dann bei 499,92 Euro. Zuletzt war die Pauschale Anfang 2018 erhöht worden. Die Beträge gelten nur für Personen, für die der Bezirk Oberbayern die Kosten in einer oberbayerischen stationären Einrichtung für wohnungslose Menschen trägt. Liegt die Einrichtung in einem anderen bayerischen Bezirk oder in einem anderen Bundesland, gelten die dortigen Sätze, die oft deutlich niedriger sind. (cmy)