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Wie funktioniert die Bezirkstagswahl?

Ein Mensch wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne, ein anderer hält die Abdeckung in seinen Händen; es sind nur die Unterkörper zu sehen.
© Bezirk Oberbayern

Die Wahl des Bezirkstags - in den Wahlunterlagen als Bezirkswahl bezeichnet - verläuft nach den gleichen Regeln wie die Landtagswahl. Die Bezirkstage Bayerns werden am gleichen Tag wie der Bayerische Landtag für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es jedoch bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde.

Die Bezirkstagswahl: vier Fragen –  vier Antworten

Wer darf wählen?

Wie wählt man?

Was sind Stimmkreisbewerber und Wahlkreisbewerber?

Wie wird das Wahlergebnis ermittelt und die Sitze im Bezirkstag vergeben?

Wer darf wählen?

Grundsätzlich darf jede Person wählen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens drei Monaten in Oberbayern wohnt und am Wahltag 18 Jahre alt ist. 

Wer abstimmen darf, ist in das Wahlverzeichnis seiner Heimatgemeinde eingetragen. Alle, die im Wahlverzeichnis stehen, bekommen bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin eine Benachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung ist notwendig, um tatsächlich seine Stimme abgeben zu können.

Wie wählt man?

Die Wählerinnen und Wähler erhalten bei der Wahl für den Bezirkstag zwei (blaue) Stimmzettel für die sogenannte Erst- und Zweitstimme:

  • Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt. Jede Partei oder Wählergruppe kann für jeden Stimmkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Wer im Stimmkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht per Direktmandat in den Bezirkstag ein. Die relative Mehrheit ist ausreichend.
  • Auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe  stimmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten seine Stimme abzugeben: Urnenwahl und Briefwahl.

Urnenwahl

Die Urnenwahl findet in einem für den Wahltag eingerichteten Wahllokal statt. Wo sich das Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Im Wahllokal werden die Stimmzettel für die Wahl ausgegeben. Um die Stimmzettel zu erhalten, muss man sich mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen und seine Wahlbenachrichtigung vorlegen. Für die Landtags- und Bezirkstagswahl bekommen alle Wählerinnen und Wähler vier Stimmzettel – zwei weiße und zwei blaue. Die weißen Stimmzettel sind für die Wahl des Bayerischen Landtags bestimmt. Mit den blauen wählt man die Bezirkstagsmitglieder. Für die Erststimme werden jeweils die kleinen Stimmzettel verwendet, für die Zweitstimme die großen. Auf jedem Stimmzettel darf man eine Stimme vergeben, also nur ein Kreuz setzen. Die Stimmzettel werden dann gefaltet in die für die jeweilige Wahl vorgesehene Urne eingeworfen.

Briefwahl

Die Teilnahme an der Briefwahl müssen Wählerinnen und Wähler beantragen. Die Gemeinde schickt die Briefwahlunterlagen zu. Diese umfassen für die Landtags- und Bezirkstagswahl vier Stimmzettel, drei Briefumschläge in weiß, blau und rot sowie den Wahlschein. Nachdem die Stimmen vergeben wurden, kommen die blauen Stimmzettel ins blaue Kuvert und die weißen in den weißen Umschlag. Anschließend legt man die verschlossenen Briefumschläge gemeinsam mit dem Wahlschein in das rote Kuvert.

Ganz wichtig ist, den Wahlschein vorher zu unterschreiben. Der Briefumschlag kann entweder mit der Post versendet oder persönlich zum Wahlamt gebracht werden. Im Wahllokal wird der Wahlschein von den verschlossenen Umschlägen mit den Stimmzetteln getrennt. So ist sichergestellt, dass die Wahl geheim ist. 

Was unterscheidet Stimmkreisbewerberinnen und -bewerber von Wahlkreisbewerberinnen und -bewerbern?

Bei der Bezirkstagswahl werden in Oberbayern ohne Überhang- und Ausgleichsmandate 61 Sitze vergeben. 31 Bezirksrätinnen und -räte werden in den Stimmkreisen ermittelt, 30 im Wahlkreis. Alle 31 Stimmkreise ergeben zusammen den Wahlkreis. Der Wahlkreis entspricht dem Regierungsbezirk Oberbayern.

Stimmkreisbewerberinnen und -bewerber sind Direktkandidaten für einen bestimmten Stimmkreis. Sie werden mit der Erststimme gewählt. Die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Erststimmen erhalten das Mandat. Es reicht die einfache Mehrheit. Wahlkreisbewerber sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, die von den Parteien oder Wählergruppen in einem Wahlkreis aufgestellt wurden. Unter ihnen werden die 30 Sitze für den Wahlkreis Oberbayern verteilt.

Nähere Infos zu der Bezeichnung auf den Stimmzetteln erhalten Sie im Amtsblatt.

Wie werden das Wahlergebnis ermittelt und die Sitze im Bezirkstag vergeben?

Zunächst wird ermittelt, wie viele Gesamtstimmen die einzelnen Wahlvorschläge erhalten haben. Die Gesamtstimmenzahl ergibt sich aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen einer Partei oder Wählergruppe. Daraus errechnet sich der Anteil der jeweiligen Partei oder Wählergruppe am Gesamtergebnis.

Die Stimmenanteile in Sitze werden mit der Methode nach St. Laguë/Schepers umgerechnet. Anders als bei der Bundestagswahl wird bei der Bezirkstagswahl auch die Erststimme bei der Zahl der Gesamtstimmen berücksichtigt. Das heißt: Es geht keine einzige Stimme verloren, wenn die Sitzverteilung erfolgt.

Die Sitze, die den Wahlvorschlägen zustehen, werden nach den individuellen Ergebnissen der Bewerber vergeben. Kandidaten, die einen Stimmkreis gewonnen haben, erhalten sicher einen Sitz. Die direkt in einem Stimmkreis erhaltenen Sitze werden von den einer Partei oder Wählergruppe insgesamt zustehenden Sitzen abgezogen. Die Reihenfolge der weiteren Bewerber innerhalb der Wahlkreisvorschläge bemisst sich nach der Gesamtstimmenanzahl der einzelnen Bewerber. Nach dieser Reihenfolge werden die verbleibenden Sitze vergeben.

Rein rechnerisch benötigte eine Partei oder Wählergruppe aber mindestens zirka 1,75 Prozent der Stimmen, um einen Sitz im Bezirkstag zu erhalten. Die im Oktober 2023 stattfindenden Bezirkstagswahlen werden im Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguё/ Schepers, auch Divisormethode mit Standardrundung genannt, durchgeführt. Der Bezirkstagspräsident bzw. die Bezirkstagspräsidentin wird vom Bezirkstag in seiner ersten Sitzung (spätestens am 26. Tag nach der Wahl) aus der Mitte des Bezirkstags gewählt.

Der Wahlkreis Oberbayern ist seit 2017 in 31 Stimmkreise eingeteilt, die mit den Landtagsstimmkreisen deckungsgleich sind. 31 Bewerber kommen über ein Stimmkreis-Direktmandat in den Bezirkstag, 30 erhalten ihren Wählerauftrag über die Liste der jeweiligen Partei. In der ablaufenden Wahlperiode 2018 - 2023 gehörten dem Bezirkstag von Oberbayern jedoch durch Überhang- und Ausgleichsmandaten 82 ehrenamtliche Bezirksrätinnen und -räte an.

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