Soziales
Als überörtlicher Sozialhilfeträger unterstützt der Bezirk Oberbayern Menschen mit Behinderungen, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und pflegebedürftige Personen. Die bayerischen Bezirke sind für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege zuständig. Die Gemeinden und Landkreise verantworten hingegen die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Für die sozialen Hilfen wendet der Bezirk Oberbayern jährlich rund 90 Prozent seines Haushalts auf. Im Sozialbericht des Bezirks Oberbayern finden Sie umfassende Informationen zu den sozialen Leistungen.