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Schutzverordnung für den Naturpark Altmühltal (Kurzfassung)

Der vom Aussterben bedrohte Apollofalter sitzt auf einer Blume
© Informationszentrum Naturpark Altmühltal

Das Schutzgebiet wurde 1995 ausgewiesen. Es hat eine Größe von ca. 296.240 Hektar und erstreckt sich neben Oberbayern auch auf die Bezirke Mittelfranken und Oberpfalz sowie die Landkreise Kelheim (Bezirk Niederbayern) und Donau-Ries (Bezirk Schwaben). Auf der oberbayerischen Seite umfasst das Schutzgebiet die kreisfreie Stadt Ingolstadt und die Landkreise Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen.

Mit der Schutzverordnung für den Naturpark Altmühltal möchte der Bezirk Oberbayern

  • die Erholungseignung der Teillandschaften auf der Basis eines ausgewogenen Naturhaushalts und der landschaftlichen Vielfalt erhalten beziehungsweise wiederherstellen und verbessern,
  • geeignete Landschaftsteile für die Erholung erschließen und der Allgemeinheit zugänglich machen,
  • die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts der Teillandschaften insgesamt erhalten beziehungsweise wiederherstellen und verbessern,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Teillandschaften sichern,
  • die Vielfalt an wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tieren sowie deren Lebensgemeinschaften sichern und
  • erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verhindern.

Die Übersichtskarte im Maßstab 1:100.000 ist Bestandteil der Verordnung und wurde im Amtsblatt Nr. 17/2013 veröffentlicht. Die Karte im Maßstab 1:25.000, auf die in der Verordnung Bezug genommen wird, ist bei folgenden Behörden niedergelegt (vier Kartenteile):

  • Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Regierung von Oberbayern
  • Landratsämter Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen
  • Kreisfreie Stadt Ingolstadt
Die Karte stellt den Naturpark Altmühltal dar.