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Landschaftsschutzgebiete

Karte der Naturschtzgebiete in Oberbayern. Nördlich von Ingolstadt: Naturpark Atmühltal, Bad Tölz im Süden bis Freising im Nord-Osten: Isartal-Schutzverordnung, westlich von Traunstein. Chiemsee-Schutzverordnung.
© Bezirk Oberbayern


Die Bezirke erlassen Rechtsverordnungen für alle Landschaftsschutzgebiete, die sich über den Bereich mehrerer Landkreise oder kreisfreier Gemeinden erstrecken. Der Bezirk Oberbayern hat die Chiemsee-Schutzverordnung (Landkreise Rosenheim und Traunstein) und die Isartal-Schutzverordnung (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding) erlassen. Für den Vollzug dieser Verordnungen sind die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern zuständig.

Auch Naturparke werden über Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Erstrecken sie sich über mehrere Landkreise, so sind für die Änderung der Schutzzonen ebenfalls die Bezirke zuständig.

In Oberbayern betrifft das den Naturpark Altmühltal, der sich auch über die Bezirke Mittelfranken und Oberpfalz und die Landkreise Kelheim (Bezirk Niederbayern) und Donau-Ries (Bezirk Schwaben) erstreckt. Auf oberbayerischer Seite gehören zum Naturpark die kreisfreie Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen. Für dieses Gebiet wurde die Schutzverordnung für den Naturpark Altmühltal erlassen.

Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sind Gebiete, die wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung geschützt werden. Alle Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutz-Zweck zuwiderlaufen – wie beispielsweise größere Bauvorhaben – sind hier verboten.

Die Aufgabe des Bezirkstages

Der Bezirkstag von Oberbayern entscheidet über Änderungen der Schutzgebietsverordnungen, wenn sich diese über das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Gemeinde hinaus erstrecken. Ein typischer Änderungsantrag ist beispielsweise der Antrag auf Ausweisung eines Baugebietes innerhalb der Schutzzonen des Landschaftsschutzgebietes. Die Entscheidungsvorlage für den Bezirkstag erstellt im Verwaltungsverbund die Regierung von Oberbayern.