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Antragstellung für Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen haben unterschiedlichen Bedarf an Unterstützung. Erforderlich ist, sich mit der Lebenssituation jeder Person auseinanderzusetzen. Dafür braucht es eine ausführliche Beratung. Ziel ist es, jeder Person passgenaue Leistungen anzubieten.

Die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII berührt rechtlich schwierige Themengebiete. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf ausgewählte Fragen zur Gewährung von Hilfe zur Pflege. Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern berät Sie jederzeit gern.