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Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder mit drohenden Behinderungen brauchen optimale Wege der Förderung. Ziel ist die soziale Teilhabe.

Die Interdisziplinäre Frühförderung richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zur Einschulung. Die Frühförderstellen sind der erste Anlaufpunkt für Eltern, die sich um die Entwicklung ihres Kindes sorgen. 

Förderung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulalter die Teilhabe am Bildungswesen. Zu den Hilfsangeboten zählt neben der Begleitung und Assistenz die heil- oder sozialpädagogische Förderung in einer Tagesstätte.

Der Bezirk Oberbayern finanziert Hilfen für Kinder vom Säuglingsalter bis zu deren Einschulung. Diese Regel gilt, wenn das Kind eine geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist. Bei Schulkindern ist der Bezirk Oberbayern nur für Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen zuständig.

Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist ab dem Schuleintritt das örtliche Jugendamt zuständig.