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Erwachsene mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen

Der Bezirk Oberbayern finanziert ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Der gesetzliche Rahmen ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Eine wichtige Orientierung ist das Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt: Alle Menschen mit Behinderungen sollen möglichst die Hilfen erhalten, die sie individuell benötigen.

Die Regionalkoordination Behindertenhilfe im Bezirk Oberbayern entwickelt diese Hilfen stetig weiter. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und ihre Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.