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Erwachsene mit Behinderungen

Der Bezirk Oberbayern ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zuständig. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den sozialen Leistungen des Bezirks für

  • Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen,
  • Menschen mit Sinnesbehinderungen,
  • Menschen mit psychischen Behinderungen oder Erkrankungen sowie
  • Menschen mit Suchterkrankungen.
Die Behindertenbeauftragten des Bezirks Oberbayern setzen sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Sie bringen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in die Arbeit des Bezirks Oberbayern ein. Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige können sich jederzeit an die Behindertenbeauftragten wenden.