Hilfen für Schul·kinder
Der Bezirk Ober·bayern hilft Schul·kindern mit geistiger Behinderung und körperlicher Behinderung.Wichtig:
Schul·kindern mit seelischer Behinderung hilft
das Jugend·amt.
Diese Hilfen bezahlt nicht der Bezirk Ober·bayern.
Fragen Sie einen Arzt. Der Arzt sagt Ihnen:
Das Kind hat eine Behinderung.
Der Arzt sagt auch:
- Das Kind hat eine geistige Behinderung.
- Das Kind hat eine körperliche Behinderung.
- Das Kind hat eine seelische Behinderung.