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Schutzwürdiges Ensemble

München, den Datum: 16.12.2025
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Schulen für Holz und Gestaltung des Bezirks Oberbayern in Denkmalliste aufgenommen

Dass Tradition und Moderne in den Schulen für Holz und Gestaltung in Garmisch-Partenkirchen Hand in Hand gehen, ist weithin bekannt. Nun sind wesentliche Teile des Gebäudeensembles, in dem sich die Einrichtung des Bezirks Oberbayern befindet, offiziell als Baudenkmäler anerkannt worden.

Schwarzweißfoto eines eines L-formigen, langen Gebäudes. Davor eine Rasenfläche mit Bäumen und einigen zeichnenden Personen. Im Hintergrund Bäume und eine alpine Berglandschaft.
Die Schulen für Holz und Gestaltung in den 1960er-Jahren (© Bezirk Oberbayern)

Das Landesamt für Denkmalpflege hat wesentliche Gebäudeteile der Schulen für Holz und Gestaltung in seine Denkmalliste aufgenommen und auch der zuständige Bauausschuss der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen hat seine Zustimmung gegeben. Damit stehen die historisch bedeutenden Bauten nun offiziell unter Denkmalschutz. Entstanden ist der Baukomplex zwischen 1956 und 1958, beinhaltet in seinem Kern aber drei ältere Bauten aus den Jahren 1871-73 und 1879. Die Anfänge der Schulen gehen auf das Jahr 1866 zurück, als in Partenkirchen eine Handwerkerzeichenschule gegründet wurde, zu der später noch eine Schnitzschule kam. Ende des 19. Jahrhundert wurden dafür die entsprechenden Gebäude errichtet. Als der Fortbestand der Einrichtung nach dem Zweiten Weltkrieg gefährdet war, übernahm der Bezirk Oberbayern die Schulen und ließ Mitte der 1950er-Jahre einen neuen Gebäudekomplex errichten, in den die historischen Bauten eingebettet wurden.

Einfache, durchdachte Details

Als Denkmal zählt die Schule in erster Linie aufgrund ihrer besonderen architektonischen Bedeutung für die Handwerksausbildung im Bereich Schreinerei und Holzbildhauerei in der Region. Aus architektonischer Sicht überzeugt nach Angaben des Landesamts für Denkmalschutz vor allem die Reduzierung auf einfache, durchdachte Details. Christoph Schreyer, Leiter des Baureferats im Bezirk Oberbayern begrüßt den neuen Denkmalstatus für die Schulen – auch wenn bei Um- und Neubauten dadurch neue Aspekte bedacht werden müssen. Wichtig ist für ihn aber: Bauliche Anpassungen bleiben möglich, wenn sie denkmalgerecht erfolgen. Und auch Barrierefreiheit oder pädagogisch notwendige Umbauten können umgesetzt werden.