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Übergangs-Regelsätze im Landkreis Starnberg

München, den Datum: 18.12.2024
Soziales


Die Stadt München sowie die Landkreise München, Fürstenfeldbruck und Starnberg haben in den letzten Jahren als örtliche Sozialhilfeträger höhere Regelsätze gezahlt als der bundesweite Regelsatz. Der Bezirk Oberbayern hatte entschieden, diese höheren Sätze ebenfalls zu übernehmen, um alle Berechtigten gleich zu behandeln.

Ab dem 1. Januar 2025 werden die höheren Regelsätze in München, im Landkreis München und im Landkreis Fürstenfeldbruck nicht weiter erhöht – sie bleiben also auf dem bisherigen Niveau. Der Bezirk verfährt wie bisher und übernimmt die Regelungen des örtlichen Trägers.

Der Landkreis Starnberg hat jedoch am 16. Dezember 2024 beschlossen, die höheren Sätze ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zu zahlen.
Künftig gilt dort also nur noch der bundesweite Regelsatz.
Für bereits bewilligte Leistungen mit erhöhtem Regelsatz gibt es aber eine Übergangsregelung: Sie werden auch 2025 weiterhin ausgezahlt, und zwar bis zum Ende des individuell festgelegten Bewilligungszeitraums. Diese Regelung übernimmt auch der Bezirk Oberbayern.

Wichtig:
Wir prüfen automatisch, ob Sie im Landkreis Starnberg Anspruch auf diese Übergangsregelung haben. Wenn das der Fall ist, zahlen wir den höheren Regelsatz so schnell wie möglich aus.
Sie müssen dafür keinen extra Antrag stellen.