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Corona-Hilfsprogramme für Kulturschaffende

Die Beschränkungen aufgrund von Covid-19 führen im Kulturbereich zu Absagen von Veranstaltungen, Projekten und Produktionen. Diese Seite bietet eine Übersicht zu finanziellen Hilfsprogrammen und anderen Angeboten zur Unterstützung für Kulturschaffende.

1. Antrag auf Ausfallhonorare

Angebot des Bundes

Monika Grütters (Kulturstaatsministerin des Bundes) ermöglicht es Kultureinrichtungen und kulturellen Projekten, den von ihnen engagierten Kulturschaffenden Ausfallhonorare im Rahmen der Corona-Krise zu zahlen. Das gilt nur für den Fall, dass die jeweilige Einrichtung oder das Projekt vom Bund gefördert wird. Die Ausfall-Gagen können bis zu 60 Prozent der vereinbarten Gage abdecken. Sofern dieser Fall zutrifft, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter/Betreiber und weisen auf dieses Hilfsprogramm hin.

Angebot des Freistaats Bayern

Kultureinrichtungen und Kulturprojekte, die vom Freistaat Bayern finanziell gefördert werden, können ihren engagierten Künstlerinnen und Künstlern Ausfallhonorare zahlen. Der Freistaat legt ein ähnliches Förderprogramm auf, wie es die Bundesregierung für vom Bund geförderte Einrichtungen und Projekte getan hat. Bis zu einer Gagenhöhe von 1.000 Euro können 60 Prozent erstattet werden. Ab 1.000 Euro bis maximal 2.500 Euro können 40 Prozent erstattet werden.

2. Grundsicherung (ALG II)

Selbstständige erhalten erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Alle relevanten Informationen und die Antragstellung stehen online bereit: con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/

3. Inanspruchnahme weiterführender Beratungsangebote

Wer weiterführende professionelle Beratungsangebote in Anspruch nehmen möchte, kann hierfür finanzielle Förderungen von 4.000 Euro ohne Eigenanteil in Anspruch nehmen. Diese Verordnung gilt bis Ende 2020 für Freiberufler und kleine/mittlere Unternehmen. Weitere Informationen gibt es hier: www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

4. Überbrückungshilfen der LfA Förderbank

Die LfA Förderbank stellt Darlehen zur Verfügung, die Unternehmen eine zusätzliche Liquidität verschaffen sollen. Für nähere Informationen ist die LfA Förderbank telefonisch unter 089 2124-1000 zu erreichen. Auch deren Website informiert über das Angebot: lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

5. Empfehlungen und weiterführende Infos

Wichtige Hinweise

  • Führen Sie eine Liste der Verdienstausfälle, damit Sie für alles einen Nachweis haben.
  • Dokumentieren Sie alle Verträge, Stornos und Ausgaben.

Weiterführende Websites