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Stationäres Wohnen

Der Bezirk Oberbayern finanziert in der stationären Wohnungslosenhilfe Übergangs- und Langzeiteinrichtungen. Wohnungslose Personen erhalten Angebote, um ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden. Ziel ist es, sie an eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung mit sozialer Teilhabe heranzuführen.

Für wen gibt es stationäre Wohnangebote?

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung

Für wen gibt es stationäre Wohnangebote?

  • Menschen, die aufgrund ihrer vielfältigen Problemlagen nicht in der Lage sind, andere Hilfen in Anspruch zu nehmen (etwa Angebote der Suchthilfe oder psychiatrische Hilfen)
  • Menschen, die die Fähigkeit, soziale Kontakt zu knüpfen, weitgehend verloren haben
  • Menschen, die alltäglichen Konflikten hilflos gegenüberstehen
  • Menschen, die in vielen Lebensbereichen Unterstützung, Struktur und Anleitung benötigen

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung

Stationäre Wohnformen mit Tagesbetreuung unterstützen Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die ihr Leben nicht selbständig führen können. Die wohnungslosen Menschen benötigen Angebote, um dem Tag eine sinnvolle Struktur zu geben. Die Betreuung findet in Langzeit- oder Übergangseinrichtungen statt. Das heißt: Die Bewohnerinnen und Bewohner werden 18 bis 24 Monate gefördert und unterstützt. Sie erhalten Tagesbetreuung.

Für wen eignen sich stationäre Wohnangebote mit Tagesbetreuung in Langzeiteinrichtungen?

  • Wohnungslose oder akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen 
  • Personen, die wegen ihres physischen Zustands und ihrer psychischen Erkrankung nicht mehr ins Erwerbsleben integriert werden können
  • Personen, die nicht mehr selbstständig wohnen können
  • Personen, die wegen ihrer sozialen Schwierigkeiten einen hohen Betreuungsbedarf haben
  • Personen, die Angebote zur Tagesstruktur brauchen

Für wen eignen sich stationäre Wohnangebote mit Tagesbetreuung in Übergangseinrichtungen?

  • Wohnungslose oder akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen 
  • Personen, die wegen ihres physischen Zustands und ihrer psychischen Erkrankung Unterstützung zur Integration in Erwerbsleben brauchen
  • Personen, die Unterstützung brauchen wieder selbstständig wohnen zu können
  • Personen, die tagesstrukturierende Angebote brauchen

Was wird im stationären Wohnen mit Tagesbetreuung gefördert?

  • alltägliche Lebensführung
  • regelmäßige Tagesstruktur und sinnvolle Beschäftigung
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Versorgung im Alltag
  • emotionale und psychische Entwicklung
  • Förderung und Erhalt der Gesundheit
  • bei Bedarf Pflege

Was finanziert der Bezirk Oberbayern in Übergangseinrichtungen?

Der Bezirk Oberbayern finanziert den Aufenthalt in stationären Wohnangeboten in Übergangseinrichtungen für die Dauer von 18 Monaten. Er kann die Maßnahme auf 24 Monate verlängern. 

Welche Leistungen gibt es noch?

Zusätzlich übernimmt der Bezirk Oberbayern die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Daneben sind im stationären Wohnen mit Tagesbetreuung folgende Leistungen möglich:

  • Barbetrag nach § 27b Abs. 2 Satz 1 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Bekleidungsbeihilfe nach § 27b Abs. 2 Satz 1 SGB XII
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 32 SGB XII.

Unterhaltspflichtige Angehörige zieht der Bezirk Oberbayern in der Regel nicht heran, um die Hilfe zu finanzieren.

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung

Der Bezirk Oberbayern finanziert stationäre Wohnangebote ohne Tagesbetreuung für wohnungslose Menschen. Derzeit wird diese stationäre Wohnform nur in der Herzogsägmühle in Peiting angeboten. Dies geschieht in Form einer Außenwohngruppe in einer Übergangseinrichtung. In der Regel wechseln die Klientinnen und Klienten aus der Kurzzeitbetreuung der Herzogsägmühle in den Übergangsbereich vor Ort. Um den Tag zu gestalten, können sie weitere Hilfen der Herzogsägmühle flexibel in Anspruch nehmen.

Was wird in stationären Wohnangeboten ohne Tagesbetreuung gefördert?

Die Einrichtung unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner, ihre sozialen Schwierigkeiten zu überwinden. Sie fördert die Fähigkeit zur Selbsthilfe. Ziel ist es, den Alltag mit seinen Anforderungen zu bewältigen. Die Förderung führt auf ein Leben in einer eigenen Wohnung hin. Gefördert wird: 

  • Hilfen zu Wohnen, Finanzen, Ausbildung und Arbeit
  • Unterstützung beim Aufbau sozialen Beziehungen
  • Unterstützung bei der gesundheitlichen Rehabilitation
  • Unterstützung in der Gestaltung der Freizeit

Wie lange dauert die Förderung?

Der Bezirk Oberbayern finanziert den Aufenthalt im stationären Wohnen für die Dauer von 18 Monaten. Er kann die Maßnahme auf 24 Monate verlängern.