Inhalt

Zuverdienst

Vorbereitungen in einer Kantine: Köche mit weißen Kochmützen füllen die Essensausgaben.
© Iwentcasino

Betreute Beschäftigung im Zuverdienst ist ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Niedrigschwellig heißt: Das Arbeitsangebot ist wohnortnah und leicht zugänglich. 

Für wen ist die betreute Beschäftigung geeignet? 

  • Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen,
  • Menschen mit psychischen Behinderungen,
  • Menschen mit Suchterkrankungen sowie 
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Beschäftigte im Zuverdienst können vorübergehend oder für längere Zeit nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.

Welche Leistungen gibt es im Zuverdienst für die Beschäftigten?

Die betreute Beschäftigung ist bis maximal drei Stunden täglich möglich. Die Arbeitszeit wird individuell vereinbart. Sie richtet sich nach dem Bedarf der beschäftigten Person. Die Beschäftigungszeit darf 14,99 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Teilnehmenden erhalten eine Motivationszuwendung. Das ist ein Entgelt. Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, können dieses Angebot nicht nutzen.

Was ist das Ziel?

Ziel ist es, Ziel ist es, dem Tag eine Struktur zu geben und eine andauernde Arbeitsleistung zu erreichen. Die Teilnehmenden können ihre Fähigkeiten testen, erweitern und stabilisieren. Es wird die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unterstützt. Die dauerhafte Rückkehr ins Arbeitsleben wird gefördert. Die Beschäftigung ermöglicht soziale Kontakte. Sie trägt zu sozialem Ansehen bei. 

Gibt es Zuschüsse für die Anbieter des Zuverdiensts?

Der Bezirk Oberbayern gewährt Zuschüsse für diese Form der Beschäftigung. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung von Zuverdienstplätzen in Oberbayern für Menschen mit Behinderungen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.