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An politischen Entscheidungsprozessen mitwirken

Das Referat 21 ist zuständig für die Rechtsangelegenheiten der Sozialverwaltung und für den Bereich „Service und Beratung“. Die Mitarbeitenden der rechtlichen Arbeitsgebiete entscheiden über Grundsatzfragen und schwierige Einzelfälle in den Bereichen der Eingliederungshilfe, der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege, des Leistungserbringerrechts und des Einkommens- und Vermögenseinsatzes nach dem SGB IX und SGB XII, der existenzsichernden Leistungen, zivilrechtlichen Fragestellungen sowie dem Sozialdatenschutz.

Daneben bearbeiten die Mitarbeitenden von Referat 21 Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozial-, Zivil- und Verwaltungsgerichten. Aber wann landet eine Akte überhaupt auf ihren Schreibtischen? Und welche Fähigkeiten braucht man im Referat 21?

Volker Steinhardt, Arbeitsgebietsleitung im Rechtsreferat, gibt im Video Einblick.