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Familienheimfahrten
Unter Familienheimfahrten versteht man Fahrten von Leistungsberechtigten oder ihren Angehörigen zum gegenseitigen Besuch. Sie sind im § 115 (SGB IX) geregelt.
Publikation "xxx" auf dem Merkzettel notiert
Unter Familienheimfahrten versteht man Fahrten von Leistungsberechtigten oder ihren Angehörigen zum gegenseitigen Besuch. Sie sind im § 115 (SGB IX) geregelt.