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Umweltmanagement (Ökoaudit) der Bezirksverwaltung

Die Verwaltung des Bezirks Oberbayern in München ist seit 2002 nach der europäischen EMAS-Norm (Environmental Management and Audit Scheme) zertifziert. Mit dieser freiwilligen Verpflichtung zu den verbindlichen Umweltschutzvorgaben der EMAS-Verordnung räumt der Bezirk dem Umweltschutz einen hohen Stellenwert ein.

Foto eines Verwaltungsgebäudes. Man sieht eine Ecke des Gebäudes mit Eingang, Glasfront und einem Natursteinresalit an dem eim großen rautenförmiges Emblem angebracht ist. Um die Ecke führt eine Fensterfront in die Bild-Tiefe.
© Bezirk Oberbayern, Pressestelle

Wie alle Organisationen, die an dem Umweltmanagement teilnehmen, hat sich der Bezirk zu folgenden Schritten verpflichtet:

  • Formulierung von Umweltleitlinien als Handlungsgrundsätze
  • Analyse des In- und Outputs (Ökobilanz)
  • Aufstellung eines Umweltprogramms zur kontinuierlichen Verbesserung
  • interne Kontrolle des Umweltmanagementsystems
  • Überprüfung durch einen unabhängigen Umweltgutachter in bestimmten Zeiträumen (externes Umweltaudit)
  • Erstellung einer Umwelterklärung mit allen Leistungen und Aktivitäten im Umweltschutz

Wie funktioniert das Umweltmanagement-System der Bezirksverwaltung?

Logo mit dem Schriftzug "EMAS - Georpüftes Umweltmanagement" und der Registrierungsnummer D-155-00223

Politik und Verwaltungsspitze geben mit den Umweltleitlinien die übergeordneten Ziele im Umweltschutz vor. Diese werden alle drei Jahre mit Zielen in Handlungsbereichen wie Abfall, Energie oder Wasserverbrauch konkretisiert. Auf Grundlage der jährlichen Ökobilanz erarbeiten die Umweltbeauftragten aktuelle Maßnahmen, um die Umweltziele zu erreichen. Den Mitarbeitern stehen über das verwaltungsinterne Intranet alle erforderlichen Informationen sowie das Umwelthandbuch zur Verfügung.
Das Umweltmanagementsystem der Bezirksverwaltung verbessert permanent den betrieblichen Umweltschutz. Eine jährliche Umweltbetriebsprüfung sichert die Qualtität der dafür notwendigen Prozesse. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in der Umwelterklärung veröffentlicht.