Inhalt

Leistungen der Pflegekasse für stationäre Pflege

Antrag bei der Pflegekasse

Feststellen der Pflegebedürftigkeit

Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege

Leistungen nach Pflegegrad

Leistungen für Kurzzeitpflege

Ergänzende Leistungen

Landespflegegeld

Antrag bei der Pflegekasse

Für die Pflege in einer stationären Einrichtung erhalten versicherte Personen Leistungen der Pflegekasse. Die pflegebedürftige Person oder ihre  Bevollmächtigten/Betreuer müssen diese bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse gewährt Leistungen ab dem Tag der Antragstellung. Es ist deshalb wichtig, den Antrag mit Eintreten der Pflegebedürftigkeit und der Aufnahme in das Pflegeheim zu stellen.

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Feststellen der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit stellt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) fest. Die begutachtende Person nimmt die Einstufung in einen Pflegegrad vor. Die Pflegekasse erteilt einen Bescheid über das Ergebnis der Begutachtung. Sie zahlt eine monatliche Pauschale an die Pflegeeinrichtung. Diese richtet sich nach dem Pflegegrad.

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Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege

Darüber hinaus erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen Leistungszuschlag zu ihrem zu zahlenden Eigenanteil zu den pflegebedingten Aufwendungen.  Die Höhe des Zuschlags hängt von der Verweildauer im Pflegeheim ab. Derzeit beläuft sich der Leistungsschlag wie folgt (Stand 2024):

  • Leistungsbezug 0-12 Monate:                  15 % Leistungszuschlag 
  • Leistungsbezug 13-24 Monate:                30 % Leistungszuschlag 
  • Leistungsbezug 25-36 Monate:                50 % Leistungszuschlag 
  • Leistungsbezug mehr als 36 Monate:     75 % Leistungszuschlag 

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Leistungen nach Pflegegrad

Die Leistungen der Pflegekasse sind derzeit (Stand 2024):

  • Pflegegrad 2 : 770 Euro
    (
    erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
    (schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
    (schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro
    (schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

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Leistungen für Kurzzeitpflege

Für Kurzzeitpflege kann die pflegebedürftige Person Leistungen der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse gewährt pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen Leistungen – derzeit bis maximal 1.774 Euro (Stand: 2024). Dieser Betrag kann sich auf bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöhen. Voraussetzung ist, dass keine Mittel der Verhinderungspflege beansprucht werden.

Reichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht aus, kann auch die Krankenkasse Leistungen zur Kurzzeitpflege erbringen, falls keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2,3,4 oder 5 festgestellt ist. Hier belaufen sich die Leistungen zur Kurzzeitpflege ebenfalls auf maximal 1.774 Euro. Dies regelt § 39 c SGB V.


Ergänzende Leistungen

Die Leistungen der Pflegekasse sowie das eigene Einkommen und Vermögen reichen oft nicht aus, um ein Pflegeheim selbst zu finanzieren. Pflegebedürftige Personen können ergänzend Leistungen für die vollstationäre Pflege beim Bezirk Oberbayern beantragen. Dies regelt nach § 61 SGB XII.

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Landespflegegeld

Pflegebedürftige Personen können einmal jährlich 1000 Euro Landespflegegeld erhalten. Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Für das Landespflegegeld ist der Freistaat Bayern zuständig.

Mit dem Landespflegegeld soll die Selbstbestimmung gestärkt werden. Pflegebedürftige Personen können selbst entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Sie können mit dem Geld Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen. Sie können sich auch selbst etwas Gutes tun.

Weitere Informationen zum Landespflegegeld und den Antrag finden Sie auf der Webseite landespflegegeld.bayern.de.

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