Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Der Bezirk Oberbayern unterstützt als überörtlicher Sozialhilfeträger Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Soziale Schwierigkeiten entstehen beispielsweise durch eine ungesicherte wirtschaftliche Lage, eine fehlende Wohnung, Lebensumstände, die von Gewalt geprägt sind, oder nach der Entlassung aus der Haft. Hinzu kommen soziale und gesundheitliche Probleme wie eine Suchterkrankung oder eine psychische Erkrankung.
Der Schwerpunkt der Hilfen liegt auf zeitlich begrenzter Unterstützung in einer stationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe. Hinweis: Sozialhilfe für wohnungslose Menschen wird entsprechend der Zweckvereinbarung aller bayerischen Bezirke ausschließlich durch den Bezirk Oberbayern gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hilfe in einer Einrichtungen gewährt wird, die in der Bayreuther Vereinbarung genannt ist.