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Glossar

Es wurden 9 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „K“ gefunden

  • kbo-Kliniken

    kbo steht für Kliniken des Bezirks Oberbayern. Dazu gehören die fünf Gesellschaften kbo-Isar-Amper-Klinikum, kbo-Inn-Salzach-Klinikum, kbo-Lech-Mangfall-Kliniken, kbo-Heckscher-Klinikum und das kbo-Kinderzentrum München. Derzeit werden an den kbo-Kliniken ambulant, teilstationär und stationär pro Jahr rund 100.000 Patientinnen und Patienten in den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie Sozialpädiatrie und Neurologie behandelt. Insgesamt stehen an über 20 Standorten rund 3.000 Betten und Plätze in Tageskliniken zur Verfügung.

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  • Kommunale Gebietskörperschaft

    Zu den kommunalen Gebietskörperschaften zählen Gemeinden, kommunale Verbände, Landkreise und in Bayern die Bezirke. Ihre Zuständigkeit und Gebietshoheit ist jeweils auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes beschränkt.

  • Kommunale Selbstverwaltung

    Unter kommunaler Selbstverwaltung versteht man die eigenverantwortliche Verwaltung der politischen Gemeinden und Städte.

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  • Kommunaler Finanzausgleich

    Der kommunale Finanzausgleich hat den Zweck, dass die finanzielle Situation der Kommunen ausgeglichen ist. Es werden vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll gewährleistet werden, dass die Kommunen leistungsfähig bleiben und ihre Aufgaben finanzieren können. Zum anderen soll eine gerechtere Verteilung der Mittel unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen stattfinden. Diese Umverteilung bezweckt die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern. Mittels unterschiedlicher Zuweisungen werden die Gemeinden und Gemeindeverbände im kommunalen Finanzausgleich bezuschusst. Unterscheiden kann man die Zuweisungen in zweckungebundene Zuweisungen und Zweckzuweisungen. Unter die zweckungebundenen Zuweisungen zählen die Bedarfs- und Schlüsselzuweisungen.

  • Kommunalunternehmen

    Ein Kommunalunternehmen ist ein von der Kommune entweder privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich geführtes Unternehmen. Diese können sowohl mehrheitlich von mehreren Gebietskörperschaften als auch von einer Kommune alleine betrieben werden.

  • Komplexleistung

    Die Zusammenfassung von mehreren einzelnen Leistungen, die sachlich und inhaltlich zusammengehören, nennt man Komplexleistung. Die Maßnahmen werden gebündelt und als Einheit abgerechnet, um so eine umfassende Förderung anzubieten.

  • Kreisfreie Stadt

    Eine kreisfreie Stadt ist eine kommunale Gebietskörperschaft mit mindestens 50.000 Einwohnern. Eine Besonderheit ist, dass das Landratsamt hier nicht nur die kommunalen Aufgaben, sondern auch die staatlichen Aufgaben übernimmt. Bürgermeister von kreisfreien Städten dürfen sich Oberbürgermeister nennen. Der Regierungsbezirk Oberbayern umfasst drei kreisfreie Städte: München, Ingolstadt und Rosenheim.

  • Krisenintervention

    Allgemein betrachtet versteht man unter Krisenintervention die Betreuung von psychisch gefährdeten Menschen. Der Sinn einer Intervention ist es, eine Eskalation der Krise zu stoppen oder diese zu überwinden.

  • Kurzzeitpflege

    Kurzzeitpflege oder -unterbringung beschreibt die vorübergehende, zeitlich begrenzte stationäre Aufnahme von Pflegebedürftigen.

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