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Interdisziplinäre Frühförderung

Ein kleiner Junge sitzt lachend und mit ausgestreckten Armen in einem Bällebad. Eine ebenfalls lachnede Frau kitzelt ihn.
Foto: Wolfgang Englmaier © Bezirk Oberbayern

Die Interdisziplinären Frühförderstellen (IFS) unterstützen

  • Kinder mit Behinderungen,
  • Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind und
  • Kinder, die in ihrer geistigen, körperlichen oder seelischen Entwicklung verzögert sind.

Die Förderung richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum Zeitpunkt der Einschulung.

Offenes Beratungsangebot

Bei den Interdisziplinären Frühförderstellen können Eltern ein Offenes Beratungsangebot erhalten. Die Beratung informiert die Eltern über Fördermöglichkeiten für ihr Kind und vermittelt es in weitere Diagnostik. Der Bezirk Oberbayern finanziert für das Offene Beratungsangebot maximal zwei Behandlungen.

Finanzierung der Förderung

Der Bezirk Oberbayern und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Interdisziplinären Frühförderung. Jedes Kind kann maximal 72 heilpädagogisch-psychologische Behandlungen pro Jahr erhalten.

Leistungen der Interdisziplinären Frühförderstellen

  • Beratung der Eltern
  • Diagnostik sowie
  • medizinisch-therapeutische, psychologische sowie heil- und sozialpädagogische Förderung des Kindes

Einzelstunden und Förderung in Kleingruppen

Die Behandlung erfolgt in der Frühförderstelle oder im Lebensumfeld des Kindes – zum Beispiel zuhause oder in der Kindertagesstätte. Die Frühförderstellen bieten neben Einzelstunden auch Förderung in Kleingruppen an. Der Therapieplan richtet sich nach dem Bedarf des Kindes. Die Eltern sind in die Förderung eingebunden.

Frühförderstellen in Oberbayern

In Oberbayern gibt es 61 Interdisziplinäre Frühförderstellen. Frühförderstellen für Kinder mit einer Sinnesbehinderung arbeiten überregional. Das heißt, sie sind für mehrere Landkreise und Städte in Oberbayern zuständig.