Interdisziplinäre Frühförderung
Die Interdisziplinären Frühförderstellen (IFS) unterstützen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die in ihrer geistigen, körperlichen oder seelischen Entwicklung verzögert sind. Die Förderung richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zur Einschulung.
Finanzierung der Förderung
Der Bezirk Oberbayern und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Jedes Kind kann maximal 72 heilpädagogisch-psychologische Behandlungen pro Jahr erhalten.
Offenes Beratungsangebot
Bei den Interdisziplinären Frühförderstellen ist das Offene Beratungsangebot angesiedelt. Die Beratung informiert die Eltern über Fördermöglichkeiten für ihr Kind und vermittelt es in weitere Diagnostik. Der Bezirk Oberbayern finanziert maximal zwei Behandlungen.
Leistungen der Interdisziplinären Frühförderstellen
- Beratung der Eltern,
- Diagnostik sowie
- medizinisch-therapeutische, psychologische sowie heil- und sozialpädagogische Förderung des Kindes
Einzelstunden und Förderung in Kleingruppen
Die Behandlung erfolgt in der Frühförderstelle oder im Lebensumfeld des Kindes – zum Beispiel zuhause oder in der Kindertagesstätte. Die Frühförderstellen bieten neben Einzelstunden Förderung in Kleingruppen an. Der Therapieplan richtet sich nach dem Bedarf des Kindes. Die Eltern sind in die Förderung mit eingebunden.
Frühförderstellen in Oberbayern
In Oberbayern gibt es 61 Interdisziplinäre Frühförderstellen. Frühförderstellen für Kinder mit einer Sinnesbehinderung arbeiten überregional. Das heißt, sie sind für mehrere Landkreise und Städte in Oberbayern zuständig.