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Überörtliche Träger der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland sind, je nach Landesrecht, entweder die Länder oder höhere Kommunalverbände. In Bayern sind dies die sieben Bezirke Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern, Oberbayern und Schwaben.