Steckbrief: Ambulant betreutes Einzelwohnen (BEW) für Menschen mit psychischer und seelischer Behinderung
Voraussetzungen, räumliche Bedarfe, bauliche Anforderungen
Zielgruppe
Erwachsene Menschen mit psychischer/seelischer Behinderung, die ambulant betreut wohnen können.
Finanzielle Förderung / Hilfen zur Finanzierung
Möglichkeit der bayerischen Wohnraumförderung und kommunaler Förderprogramme (z. B. konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) und München Modell in München) prüfen, ansonsten freifinanziert.
Einkommensstufe (EKS) der Zielgruppe
Für die Klientel, die auf staatliche Unterstützungsleistungen im Rahmen von Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist, kann im Rahmen der Leistungsgewährung nur die sozialhilferechtlich angemessene Miete (beziehungsweise die eines Zwei-Personen-Haushaltes) berücksichtigt werden.
Wohneinheiten pro Objekt
Idealerweise sind die Wohneinheiten eingestreut in den Gesamtbestand. Erfahrungsgemäß lassen sich fünf bis acht Prozent der Wohneinheiten im Ambulant Betreuten Einzelwohnen pro Objekt gut integrieren
Geeignete Objekttypen
Idealtypisch Mehrfamilienhaus als
- Geschosswohnungsbau,
- Mehrgeschosswohnungsbau
- Apartmentbau, alleinstehend oder im Ensemble,
aber auch andere Typologien möglich.
Wohnfläche (m²) und Ausstattung
Wird durch Angemessenheitsgrenzen (bezüglich durchschnittliches örtliches Mietpreisniveau, angemessene Wohnungsgröße), die das örtlich zuständige Sozialamt festsetzt, begrenzt:
- bis ca. 45 m² bei Einzelapartments
- ca. 45 bis 60 m² bei Zwei-Personen-Haushalten
Bad (Dusche/WC) und Küche/Küchenzeile je Wohnung
Für blinde oder sehbehinderte Menschen oder Rollstuhlnutzende kann ein zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 m² refinanziert werden.
Bauliche Anforderungen
Barrierefreiheit wäre bei einem Neubau gewünscht, ist aber bei Bestandsimmobilien keine zwingende Voraussetzung für den Personenkreis. Gleiches gilt für einen Aufzug bei Mehrgeschossigkeit.
Haushaltsformen/-größen
Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte
Ausstattung Objekt
Abhängig von der Anzahl der Einheiten ist ein Gemeinschaftsraum beziehungsweise sind Gemeinschaftsflächen wie Garten, Dachterrasse etc. wünschenswert.
Hier ist die Prüfung sinnvoll, ob die Mitnutzung bereits vorhandener Räumlichkeiten (z. B. Nachbarschaftstreff) möglich ist, da Refinanzierung von Gemeinschaftsräumen im Ambulant Betreuten Wohnen nicht vorgesehen ist.
Freifläche
Gemäß Anforderungen im Wohnungsbau
Stellplatzschlüssel
Keine gesonderten Anforderungen
Wünschenswerte Ausstattung des Sozialraums
- gute ÖPNV-Anbindung
- Standort in einem Wohn- oder Mischgebiet
- Ärzte und Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs in der näheren Umgebung
- Integration in den Sozialraum ermöglichen (z. B. Vernetzung mit Gemeinwesenstrukturen fördern, Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen, etc.)