Steckbrief: Ambulant betreutes Einzelwohnen (ABW)
für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung
Voraussetzungen, räumliche Bedarfe, bauliche Anforderungen
Zielgruppe
Erwachsene Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung, die ambulant betreut wohnen können
Finanzielle Förderung/Hilfen zur Finanzierung
Möglichkeit der bayerischen Wohnraumförderung und kommunaler Förderprogramme (z. B. konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) und München Modell in München) prüfen, ansonsten freifinanziert
Einkommensstufe (EKS) der Zielgruppe
Für die Klientel, die auf staatliche Unterstützungsleistungen im Rahmen von Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, kann im Rahmen der Leistungsgewährung nur die sozialhilferechtlich angemessene Miete (beziehungsweise die eines Zwei-Personen-Haushaltes) berücksichtigt werden.
Wohneinheiten pro Objekt
Idealerweise sind die Wohneinheiten eingestreut in den Gesamtbestand. Erfahrungsgemäß lassen sich fünf bis acht Prozent der Wohneinheiten im Ambulant betreuten Einzelwohnen pro Objekt gut integrieren.
Geeignete Objekttypen
idealtypisch ein Mehrfamilienhaus als Geschosswohnungsbau, Mehrgeschosswohnungsbau oder Apartmentbau, alleinstehend oder im Ensemble, aber auch andere Typologien möglich
Wohnfläche (m²) und Ausstattung
Wird durch Angemessenheitsgrenzen (bezüglich durchschnittliches örtliches Mietpreisniveau, angemessene Wohnungsgröße), die das örtlich zuständige Sozialamt festsetzt, begrenzt:
- bis ca. 45 m² bei Einzelapartments
- ca. 45 bis 60 m² bei Zwei-Personen-Haushalten
Bad (Dusche/WC) und Küche/Küchenzeile je Wohnung.
Für blinde oder sehbehinderte Menschen oder Rollstuhlnutzende kann ein zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 m² refinanziert werden.
Bauliche Anforderungen
Je nach Klientel sollte die Wohnung „barrierefrei nutzbar“ oder „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ sein (DIN 18040-2).
Vereinzelt benötigt die Klientel keine barrierefreie Wohnung, hier Rücksprache möglich.
Haushaltsformen und -größen
Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte
Ausstattung des Objekts
Abhängig von der Anzahl der Einheiten ist ein Gemeinschaftsraum, beziehungsweise sind Gemeinschaftsflächen wie Garten, Dachterrasse etc. wünschenswert.
Hier ist die Prüfung sinnvoll, ob die Mitnutzung bereits vorhandener Räumlichkeiten (z. B. Nachbarschaftstreff) möglich ist, da Refinanzierung von Gemeinschaftsräumen im Ambulant Betreuten Wohnen nicht vorgesehen ist.
Freifläche
gemäß der Anforderungen im Wohnungsbau
Stellplatzschlüssel
keine gesonderten Anforderungen
Wünschenswerte Ausstattung des Sozialraums
- gute ÖPNV-Anbindung
- Standort in einem Wohn- oder Mischgebiet
- Ärzte und Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs in der näheren Umgebung
- soll Integration in den Sozialraum ermöglichen (z. B. Vernetzung mit Gemeinwesen-Strukturen fördern, Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen etc.)