Steckbrief: Ambulant Betreute Wohngemeinschaft
für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung
Voraussetzungen, räumliche Bedarfe, bauliche Anforderungen
Zielgruppe
Erwachsene Menschen mit geistiger / körperlicher Behinderung, die in der Gruppe und ambulant betreut wohnen können
Finanzielle Förderung / Hilfen zur Finanzierung
Möglichkeit der bayerischen Wohnraumförderung und kommunaler Förderprogramme (z. B. konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) und München Modell in München) prüfen, ansonsten freifinanziert
Einkommensstufe (EKS) der Zielgruppe
Für die Klientel, die auf staatliche Unterstützungsleistungen im Rahmen von Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, kann im Rahmen der Leistungsgewährung nur die sozialhilferechtlich angemessene Miete (beziehungsweise die eines Zwei-Personen-Haushaltes) berücksichtigt werden
Wohneinheiten pro Objekt
• eine Wohnung mit zwei Plätzen oder
• eine Wohnung mit drei bis vier Plätzen
bei geeigneten Rahmenbedingungen auch höhere Platzzahlen möglich
Geeignete Objekttypen
idealtypisch Mehrfamilienhaus als Geschosswohnungsbau, Mehrgeschosswohnungsbau oder Apartmentbau, alleinstehend oder im Ensemble, aber auch andere Typologien möglich
Wohnfläche (m²) und Ausstattung
wird durch Angemessenheitsgrenzen begrenzt, die das örtlich zuständige Sozialamt festsetzt (bezüglich durchschnittliches örtliches Mietpreisniveau, angemessene Wohnungsgröße):
- ca. 45 bis 60 m² bei zwei Plätzen
- ca. 75 bis 105 m² bei vier Plätzen
Bad/Bäder (Dusche/WC) und (Wohn-) Küche je Wohnung, bei mehr Plätzen entsprechend größer
Für blinde oder sehbehinderte Menschen oder Rollstuhlnutzende kann ein zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 m² refinanziert werden.
Bauliche Anforderungen
Je nach Klientel sollte die Wohnung "barrierefrei nutzbar" oder "barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar" sein (DIN 18040-2).
Vereinzelt benötigen Wohngruppen nicht zwingend eine barrierefreie Wohnung, hier ist Rücksprache möglich.
Haushaltsformen und -größen
Zwei bis vier Personen (beziehungsweise entsprechend der Platzzahl)
Ausstattung des Objekts
Jede Wohngemeinschaft sollte über eine Wohnküche zuzüglich der entsprechenden Anzahl an Personenzimmern verfügen. Bei einer Wohngemeinschaft mit mehr als drei Personen sind zwei Bäder (reguläre Ausstattung) wünschenswert.
Hier ist die Prüfung sinnvoll, ob die Mitnutzung bereits vorhandener Räumlichkeiten (z. B. Nachbarschaftstreff) möglich ist, da Refinanzierung von Gemeinschaftsräumen im Ambulant Betreuten Wohnen nicht vorgesehen ist.
Freifläche
gemäß Anforderungen im Wohnungsbau
Stellplatzschlüssel
keine gesonderten Anforderungen
Wünschenswerte Ausstattung des Sozialraums
- gute ÖPNV-Anbindung
- Standort in einem Wohn- oder Mischgebiet
- Ärzte und Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs in der näheren Umgebung
- Integration in den Sozialraum ermöglichen (z. B. Vernetzung mit Strukturen des Gemeinwesens fördern, Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen, etc.)
Besonderer Hinweis
Für grundsicherungsberechtigte Klientel ist zu beachten, dass der Mietanteil der Klientel in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtmiete steht. Die anzuerkennenden Aufwendungen regelt der § 42a Absatz 4 SGB XII.