Infotag zum BiBAY
Im Vorfeld der Einführung des Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) fanden am 9. April und am 27. Mai 2025 hybride Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der LAG Selbsthilfe Bayern statt.
Frage nach Agenda/Programmpunkte/Fotos der Infoveranstaltung??
Die Fragen die dort gesammelt wurden finden Sie mit den Antorten hier.
Das BIBay
Das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern BiBay ist im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) entstanden. Das BTHG ist ein umfassendes Reformpaket, das in vier Stufen bis 2023 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Zuge der Umsetzung des BTHG wurde auch die Eingliederungshilfe neu strukturiert. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Bedarfsermittlung im Rahmen des sogenannten Gesamtplanverfahrens. Der Bezirk Oberbayern hat in diesem Zusammenhang zum 1. Juni 2025 das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) sowie den sogenannten Reflexionsbericht (Bericht zur Reflexion des Maßnahmenverlaufs) eingeführt.
Das soll mit dem BIBay erreicht werden
Diese neuen Instrumente sollen die Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen künftig strukturierter und individueller gestalten. Ziel ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf genauer zu erfassen und Leistungen gezielter zu planen. Das BIBay ersetzt dabei den bisherigen Bogen HEB-A-pB, der Reflexionsbericht tritt an die Stelle des bisherigen HEB-B-pB-Bogens, und der frühere Arztbericht wird künftig durch eine medizinische Stellungnahme ersetzt.
Das ändert sich mit dem BIBay
An den grundlegenden Abläufen im Rahmen des Persönlichen Budgets ändert sich vorläufig nichts. Die Schritte – von der Beratung über die Antragstellung und Bedarfsermittlung bis hin zur Gesamtplanerstellung, Bescheiderteilung und Folgeerhebung – bleiben in ihrer Struktur erhalten. Lediglich die eingesetzten Formulare wurden an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den neuen Formularen sowie zum Gesamtplanverfahren finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Bezirketags unter https://www.bay-bezirke.de/bibay---informationen-und-formulare-98.html
Informationen in einfacher Sprache stellt zudem die LAG Selbsthilfe Bayern unter https://lag-selbsthilfe-bayern.de/behinderung/bibay/ bereit.
Bis zum 25.3. können Sie bei der LAG Selbsthilfe zusätzliche Materialien in Druckversion bestellen. Hier ist der Link: Bestellformular KoBIBay-Materialien - Formular ausfüllen
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeitung sowie die Servicestelle beim Bezirk Oberbayern zur Verfügung.