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Budget für Arbeit

Ein Mann im weißen Arbeit-Kittel sitzt im Rollstuhl in einer Werkhalle an einem Bildschirmarbeitsplatz und schaut freundlich in die Kamera.
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Für wen ist das Budget für Arbeit gedacht?

Was wird vorausgesetzt?

Welche Leistungen gibt es?

Für wen ist das Budget für Arbeit gedacht?

Menschen mit Behinderungen wünschen sich für ihr Arbeitsleben mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Diesen Wunsch greift das Budget für Arbeit auf. Es ist im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankert. Das Budget für Arbeit richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die berechtigt sind, in einer Werkstatt zu arbeiten. Mit dem Budget für Arbeit werden sie beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Sie können mit Hilfe des Budgets eine Stelle außerhalb der Werkstatt annehmen. Die Unterstützung durch den Bezirk Oberbayern bekommen sie trotzdem.

Was wird vorausgesetzt?

Voraussetzung ist, dass die Personen voll erwerbsgemindert sind. Erwerbsgemindert heißt: Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Sie sollen aber fähig sein, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.

Der tatsächliche Besuch einer Werkstatt ist nicht notwendig. Es ist ausreichend, wenn die Person einen Anspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt hat. Dazu muss sie eine berufliche Bildungsmaßnahme durchlaufen haben.

Es gilt folgende Ausnahme: Der Besuch einer beruflichen Bildungsmaßnahmen ist nicht zwingend notwendig. Wenn eine Person bereits die erforderlichen Fähigkeiten für den Besuch einer Werkstatt hat, kann sie das Budget für Arbeit auch ohne vorherige Bildungsmaßnahme in Anspruch nehmen (§ 58 Abs. 1 S. 2 SGB IX).

Welche Leistungen gibt es?

Menschen mit Behinderungen können einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber abschließen. Die Entlohnung muss tarifvertraglich oder ortsüblich sein. Auf dieser Grundlage gewährt der Bezirk Oberbayern ein Budget für Arbeit.

Das Budget für Arbeit umfasst folgende Leistungen:

  • Einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, der die Leistungsminderung des Beschäftigten ausgleicht. Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Dauer und Umfang der Leistungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles. Dazu gehört auch, dass die Entlohnung das Mindestlohnniveau nicht unterschreiten darf. 
  • Die Kosten für die Aufwendungen, die für die Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz entstehen, falls dies erforderlich ist. Die Anleitung kann durch eine Assistenz erfolgen.

Hinweis: Die bisherige Deckelung des Lohnkostenzuschusses bis zu einer Höhe von 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach dem § 18 Absatz 1 SGB IV (monatliche Bezugsgröße 2023: West-Deutschland 3.395 Euro / Ost-Deutschland 3.290 Euro) ist 2023 weggefallen.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf der Basis des Arbeitsentgeltes abführen. Es besteht keine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung.

Das Budget für Arbeit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

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