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Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Die stationäre Kurzzeitpflege für erwachsene Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen dient dazu, pflegende Angehörige von der häuslichen Pflege zu entlasten. Kurzzeitpflege kann notwendig sein, wenn vor-übergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist – etwa nach einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder wegen einer sonstigen Krisensituation.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege übernimmt der Bezirk Oberbayern als Leistung der Eingliederungshilfe. Neben den Kosten für die Pflege gewährt der Bezirk für auch den notwendigen Lebensunterhalt in der Pflegeeinrichtung. Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die noch nicht im Seniorenalter sind, werden nicht in Altenheimen, sondern in Einrichtungen der Behindertenhilfe gepflegt.

Die Gründe für Kurzzeitpflege sind vielfältig:

  • Die pflegende Person fällt vorübergehend aus (zum Beispiel wegen Krankheit oder Kur).
  • Die pflegende Person benötigt eine zeitlich begrenzte, umfassende Entlastung (Urlaub).
  • Die häusliche Versorgung ist vorübergehend nicht mehr möglich (zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung eines Elternteils, Tod der Pflegeperson oder Unfall).