Publikation "xxx" auf dem Merkzettel notiert
Ihr Schutz und der Schutz unserer Mitarbeitenden ist uns wichtig. Bitte beachten Sie vor Ihrem Besuch daher folgende Hinweise:
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Bevor Sozialhilfe gewährt wird, muss vorrangig das gesamte verwertbare Vermögen verbraucht werden. Somit wird das Vermögen im Rahmen von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch angerechnet.
In gesetzlich definierten Ausnahmefällen dürfen aber bestimmte Vermögenswerte nicht angerechnet werden, diese nennt man Schonvermögen. Dazu zählen zum Beispiel ein angemessenes Hausgrundstück oder eine Riester-Rente.
Vermögenshaushalt (VmH) und Verwaltungshaushalt bilden zusammen einen Teil des Haushaltsplans und dienen somit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben des Bezirks.
Im Vermögenshaushalt werden vermögenswirksame Posten erfasst, das bedeutet, die Posten nehmen Einfluss auf das Vermögen und die Schulden des Bezirks. Beispiele hierfür sind Investitionen, z.B. der Kauf von Grundstücken und Gebäuden oder Kreditaufnahmen.
Verwaltungshaushalt (VwH) und Vermögenshaushalt bilden zusammen einen Teil des Haushaltsplans und dienen somit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben des Bezirks.
Im Verwaltungshaushalt werden vermögensunwirksame (=laufende) Posten erfasst, beispielsweise Steuereinnahmen, Personalausgaben oder Verwaltungskosten.
Ein Vorhaben ist eine denkmalpflegerische Maßnahme, die geplant wird