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Glossar

Es wurden 91 Einträge gefunden

  • Steuerkraftzahl und Steuerkraftmesszahl

    Ein Anhaltspunkt über die Steuereinnahmekraft einer Kommune kann die Steuerkraftzahl sein. Für die Berechnung der Steuerkraft einer einzelnen Gemeinde sind die Steuereinnahmen aus Grundsteuern, Gewerbesteuer, dem Einkommensteueranteil der Gemeinde und der Umsatzsteuerbeteiligung entscheidend. Nur die Einnahmen der Grundsteuern und Gewerbesteuer (auch Realsteuern genannt) richten sich nach dem individuellen Hebesatz der Gemeinde. Um mehrere Gemeinden zu vergleichen, werden anstatt der individuellen Hebesätze landeseinheitliche Sätze herangezogen und mit dem Ist-Aufkommen vervielfacht. Die Steuerkraftzahlen der Grund- und Gewerbesteuer sind somit neutral gegenüber dem regionalen Hebesatz. Auch die Einkommenssteueranteile und die Umsatzsteuerbeteiligung werden mit gesetzlich festgelegten Hebesätzen multipliziert. Einzeln berechnet ergeben sich so die Steuerkraftzahlen der Grundsteuern, Gewerbesteuer, des Einkommensteueranteils der Gemeinden und der Umsatzsteuerbeteiligung. Die Summe der Steuerkraftzahlen addiert ergibt die Steuerkraftmesszahl.

  • Stiftung

    Stiftung beschreibt eine Einrichtung, die ein Vermögen betreut und einen vom Stifter festgelegten Zweck anstrebt. Eine Stiftung kann sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geführt werden.

  • Substanzerhaltung

    Alle Maßnahmen die dem Erhalt der vorhandenen baulichen Einrichtungen (=Substanz) dienen

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  • Teilhabe

    Der Begriff Teilhabe bedeutet im Sinne des Sozialgesetzbuches, dass Menschen mit Behinderung durch das Schaffen von Barrierefreiheit unter normalen Bedingungen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Durch Maßnahmen zur Gleichstellung wird Teilhabe im Sinn von Inklusion realisiert. Behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen stehen in Deutschland sachliche Leistungen zu, sogenannte Leistungen zur Teilhabe. Diese umfassen gemäß SGB IX vier Bereiche: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die grundsätzlichen Ziele dieser Leistungen sind die Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen. Der Bezirk Oberbayern ist als Träger der überörtlichen Sozialhilfe zuständig für die Eingliederungshilfen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen, welche die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umfassen.

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  • Teilhabeplanung

    Teilhabeplanung wird unterschieden in: individuelle Teilhabeplanung, die als Hilfeplanung mit Fallmanagement Aufgabe der Leistungsanbieter ist, und systemische Teilhabeplanung, die eine Planungs- und Vernetzungsaufgabe auf örtlicher Ebene ist.

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  • Teilstationäre Tagesbetreuung

    Teilstationäre Tagesbetreuung bedeutet, dass ein Mensch den Tag in einer Einrichtung verbringt, während der Abend- und Nachtstunden aber in seiner Wohnung lebt. Für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten finanziert der Bezirk Oberbayern ein teilstationäres Angebot zur Gestaltung des Tages.

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  • Trägerübergreifendes persönliches Budget

    Das trägerübergreifende Budget wird genauso wie das einfache persönliche Budget gehandhabt. Einziger Unterschied ist, dass nicht ein einziger Leistungsträger beteiligt ist, sondern zwei oder mehr Leistungsträger.

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  • Trägerübergreifendes Persönliches Budget

    Das trägerübergreifende Budget wird genauso wie das einfache persönliche Budget gehandhabt. Einziger Unterschied ist, dass nicht ein einziger Leistungsträger beteiligt ist, sondern zwei oder mehr Leistungsträger.

  • Überörtlicher Sozialhilfeträger

    Überörtliche Träger der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland sind, je nach Landesrecht, entweder die Länder oder höhere Kommunalverbände. In Bayern sind dies die sieben Bezirke Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern, Oberbayern und Schwaben.

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  • Vermögensfreigrenze

    Bevor Sozialhilfe gewährt wird, muss vorrangig das gesamte verwertbare Vermögen verbraucht werden. Somit wird das Vermögen im Rahmen von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch angerechnet. In gesetzlich definierten Ausnahmefällen dürfen aber bestimmte Vermögenswerte nicht angerechnet werden, diese nennt man Schonvermögen. Dazu zählen zum Beispiel ein angemessenes Hausgrundstück oder eine Riester-Rente.

  • Vermögenshaushalt

    Vermögenshaushalt (VmH) und Verwaltungshaushalt bilden zusammen einen Teil des Haushaltsplans und dienen somit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben des Bezirks. Im Vermögenshaushalt werden vermögenswirksame Posten erfasst, das bedeutet, die Posten nehmen Einfluss auf das Vermögen und die Schulden des Bezirks. Beispiele hierfür sind Investitionen, z.B. der Kauf von Grundstücken und Gebäuden oder Kreditaufnahmen.

  • Verwaltungshaushalt

    Verwaltungshaushalt (VwH) und Vermögenshaushalt bilden zusammen einen Teil des Haushaltsplans und dienen somit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben des Bezirks. Im Verwaltungshaushalt werden vermögensunwirksame (=laufende) Posten erfasst, beispielsweise Steuereinnahmen, Personalausgaben oder Verwaltungskosten.

  • Vorhaben

    Ein Vorhaben ist eine denkmalpflegerische Maßnahme, die geplant wird

  • Werkstätten

    In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erhalten Menschen mit geistigen und/oder körperlichen oder seelischen Behinderungen eine geeignete berufliche Bildung. Diese Einrichtungen fördern und sichern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und ermöglichen ihnen eine dauerhafte Arbeit gegen Lohn.

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  • ZAMMA

    ZAMMA ist der Name für ein Kulturfestival, das der Bezirk Oberbayern alle zwei Jahre zusammen mit dem Bezirksjugendring und einer ausgewählten Bewerberkommune ausrichtet. 2015 findet es in Freising statt.

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  • Zweckverband

    Ein Zweckverband ist ein freiwilliger Zusammenschluss von zwei oder mehr kommunalen Gebietskörperschaften, z.B. Bezirken oder Gemeinden. Das Bündnis dient einer erleichterten und gerechteren Aufgabenerfüllung für die Bürger. Beispiele dafür sind Wasserversorgung und öffentlicher Personennahverkehr.