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Kosten für Rehabilitation

Rehabilitation unterstützt Menschen nach einem Unfall oder einer Krankheit. Der Bezirk Oberbayern kann im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten für eine Rehabilitation übernehmen.

Vorrangig sind die Krankenversicherung oder der Träger der Rentenversicherung zuständig. Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Kosten nur, wenn die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Erstattung der Kosten ablehnen. Dies kann bei fehlenden Versicherungszeiten der Fall sein. Die antragstellende Person muss zudem die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme nachweisen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Falls die antragstellende Person ihren Lebensunterhalt während der Dauer der Rehabilitation nicht ausreichend selbst bestreiten kann, gewährt der Bezirk Oberbayern Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser Anspruch besteht auch, wenn die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten der Rehabilitation übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung mindestens sechs Monate dauert. Bei einer kürzeren Rehabilitation ist das Jobcenter zuständig. Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann Mietkosten, Barbetrag  oder Taschengeld sowie Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung umfassen. Sie ist immer abhängig vom Einzelfall.

Rehabilitation in Einrichtungen für Menschen mit erworbener Hirnschädigung