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Kosten für Krankenhausbehandlung

Der Bezirk Oberbayern gewährt im Rahmen der Sozialhilfe Leistungen der Krankenhilfe. Er übernimmt die Kosten der Behandlung in Fachkliniken, wenn die antragstellende Person nicht krankenversichert ist. Die Hilfe erfolgt gemäß den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. 

Falls die bedürftige Person ihren Lebensunterhalt während der Behandlung nicht oder nicht ganz aus eigenen Mitteln bestreiten kann, gewährt der Bezirk Oberbayern Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser Anspruch entsteht auch, wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Behandlung mindestens sechs Monate dauert. Bei einer kürzeren Behandlung ist das Jobcenter zuständig.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann Mietkosten, einen Barbetrag oder Taschengeld sowie Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung umfassen. Sie ist immer abhängig vom Einzelfall.