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Person im Rollstuhl malt ein Bild auf einer Leinwand
© Photographee.eu / fotolia

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können das Leben auf den Kopf stellen. Eine medizinische Rehabilitation kann den Weg zurück in das gewohnte Alltags- und Berufsleben erleichtern. Wenn eine Person nicht krankenversichert ist, kann sie die Kosten einer Behandlung meist nicht aus eigenen Mitteln bestreiten.

Der Bezirk Oberbayern kann in solchen Einzelfällen für die Finanzierung der Krankenbehandlungskosten sowie der Rehabilitation zuständig sein. Dazu müssen bestimmte  Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Kosten nur nachrangig. Nachrangig heißt, dass es keine anderen Kostenträger gibt.