Förderung für Gebärdensprach-Dolmetschung
Ob Wohnungsübergabe, Steuerberatung oder Vorstellungsgespräch: Gehörlose Menschen brauchen oft eine Übersetzung in Gebärdensprache, obwohl kein Sozialträger die Kosten übernimmt. Um solche Dolmetsch-Einsätze schnell und unbürokratisch zu ermöglichen, hat der Bezirk Oberbayern in diesem Jahr einen besonderen Fördertopf eingerichtet.
Welche Voraussetzungen gelten und wofür Sie eine Gebärdensprach-Dolmetschung beantragen können, erfahren Sie hier:
„Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe und Inklusion von gehörlosen Menschen am gemeinschaftlichen Leben“, sagt Bezirkstagspräsident Thomas Schwarzenberger.
Der Bezirk Oberbayern will beeinträchtigten Menschen durch verschiedene Förderungen ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben ermöglichen.
In dem neu veröffentlichten Faltblatt des Bezirks können Sie sich knapp zusammengefasst über folgendes informieren:
- die Voraussetzungen
- die Antragstellung
- welche Verbände regional zuständig sind
- welche Aktivitäten und Termine aus dem Fördertopf bezahlt werden können