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Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Blick in eine Werkhalle:  Eine Frau mit weißen Handschuhen handiert mit Werkstücken aus Kunststoff an einem Tish. Dahinter nehmen eine Mann und eine Frau in blauen Arbeitskleidung die gleichen Werkstücke in Hängeregale.
© Lebenshilfe München

Angebote zur beruflichen Bildung

Eingangsverfahren

Berufsbildungsbereich

Kostenträger im Eingangsverfahren

Arbeitsbereich

Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Der Bezirk Oberbayern fördert Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Werkstätten sichern die Teilhabe am Arbeitsleben. Es gibt Werkstätten für

  • Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie
  • Menschen mit psychischen Behinderungen.

Voraussetzung für den Besuch einer Werkstatt ist, dass Personen wegen ihrer Behinderung nicht beziehungsweise noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. In Oberbayern gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Werkstätten. Sie sind von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt.

Angebote zur beruflichen Bildung

Jede Werkstatt hat Angebote zur beruflichen Bildung und Arbeitsplätze im Arbeitsbereich. Außenarbeitsplätze ergänzen das Angebot. Im Eingangsverfahren erhalten die Teilnehmenden ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld. Im Arbeitsbereich erhalten die Beschäftigten einen Werkstattlohn. Unter Umständen bekommen sie auch ein Arbeitsfördergeld.

Menschen mit Behinderungen werden durch qualifizierende Maßnahmen unterstützt, um auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln zu können. Die Werkstätten arbeiten eng mit den Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten zusammen. Ziel ist es, die berufliche Qualifizierung zu fördern.

Eine Werkstatt gliedert sich in drei Bereiche. Das sind: das Eingangsverfahren, der Berufsbildungsbereich und der Arbeitsbereich.

Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren ist in der Regel auf drei Monate befristet. Die Teilnehmenden des Lehrgangs erkunden, ob die gewählte Werkstatt für sie geeignet ist. Sie erhalten Einblicke in verschiedene Tätigkeitsfelder.

Berufsbildungsbereich

Die Förderung im Berufsbildungsbereich dauert bis zu zwei Jahre. Die Beschäftigten werden in ihrer Leistungsfähigkeit und der Entwicklung ihrer Persönlichkeit gefördert. Ziel ist es, eine geeignete Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Arbeitsbereich der Werkstatt zu ermöglichen. 

Kostenträger im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich gibt es mehrere mögliche Kostenträger:

  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die Deutsche Rentenversicherung, wenn mindestens 180 Monate Beiträge gezahlt wurden sowie
  • die Träger der Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII.

Arbeitsbereich

Der Arbeitsbereich einer Werkstatt verfügt über vielfältige Arbeitsmöglichkeiten. Ziel ist es, den Beschäftigten geeignete Tätigkeiten anzubieten. Der Arbeitsbereich wickelt Produktionsaufträge ab und erbringt Dienstleistungen. Die Art der Arbeitsplätze berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Kostenträger ist der Bezirk Oberbayern.

Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Werkstatt unterstützt und begleitet die Beschäftigten beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies kann durch Praktika, ausgelagerte Arbeitsangebote in Integrationsprojekten und sonstigen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes erfolgen. Ziel ist es, die Beschäftigten in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln, für das Sozialversicherungspflicht besteht.

Der Besuch der Werkstatt endet spätestens mit dem Erreichen der gesetzlich Regelaltersgrenze, die für Menschen mit Behinderungen gilt. Dies regelt § 236 in Verbindung mit § 236a SGB VI. Die Tagesbetreuung nach dem Erwerbsleben richtet sich an Beschäftigte, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.