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Glossar

Es wurden 5 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „T“ gefunden

  • Teilhabe

    Der Begriff Teilhabe bedeutet im Sinne des Sozialgesetzbuches, dass Menschen mit Behinderung durch das Schaffen von Barrierefreiheit unter normalen Bedingungen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Durch Maßnahmen zur Gleichstellung wird Teilhabe im Sinn von Inklusion realisiert. Behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen stehen in Deutschland sachliche Leistungen zu, sogenannte Leistungen zur Teilhabe. Diese umfassen gemäß SGB IX vier Bereiche: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die grundsätzlichen Ziele dieser Leistungen sind die Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen. Der Bezirk Oberbayern ist als Träger der überörtlichen Sozialhilfe zuständig für die Eingliederungshilfen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen, welche die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umfassen.

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  • Teilhabeplanung

    Teilhabeplanung wird unterschieden in: individuelle Teilhabeplanung, die als Hilfeplanung mit Fallmanagement Aufgabe der Leistungsanbieter ist, und systemische Teilhabeplanung, die eine Planungs- und Vernetzungsaufgabe auf örtlicher Ebene ist.

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  • Teilstationäre Tagesbetreuung

    Teilstationäre Tagesbetreuung bedeutet, dass ein Mensch den Tag in einer Einrichtung verbringt, während der Abend- und Nachtstunden aber in seiner Wohnung lebt. Für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten finanziert der Bezirk Oberbayern ein teilstationäres Angebot zur Gestaltung des Tages.

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  • Trägerübergreifendes persönliches Budget

    Das trägerübergreifende Budget wird genauso wie das einfache persönliche Budget gehandhabt. Einziger Unterschied ist, dass nicht ein einziger Leistungsträger beteiligt ist, sondern zwei oder mehr Leistungsträger.

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  • Trägerübergreifendes Persönliches Budget

    Das trägerübergreifende Budget wird genauso wie das einfache persönliche Budget gehandhabt. Einziger Unterschied ist, dass nicht ein einziger Leistungsträger beteiligt ist, sondern zwei oder mehr Leistungsträger.