Pflegestützpunkte
Was ist ein Pflegestützpunkt?
Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen zu allen Themen rund um die Pflege.
Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige erhalten dort eine neutrale, unabhängige und wohnortnahe Beratung. Von Antragsformularen bis hin zur konkreten Unterstützung im Einzelfall stellen Pflegestützpunkte alle wichtigen Informationen aus einer Hand bereit.
Träger der Pflegestützpunkte sind die Pflege- und Krankenkassen, Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte und Bezirke. Die Pflege- und Krankenkassen übernehmen zwei Drittel der Kosten, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Bezirke teilen sich das verbleibende Drittel jeweils zur Hälfte.
Welche konkreten Aufgaben hat ein Pflegestützpunkt?
Aufgaben der Pflegestützpunkte sind:
- umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch inklusive der Pflegeberatung gem. § 7 a SGB XI
- Koordinierung aller in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen
- Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote
Hier kommen Sie zur Übersichtskarte mit allen Pflegestützpunkten.
Der Bezirk Oberbayern beteiligt sich an den Pflegestützpunkten mit einer Vor-Ort-Beratung zu den Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen und für Menschen mit Pflegebedarf.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Seite Beratung vor Ort.