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Widerspruch einlegen

Sie können innerhalb eines Monats gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern Widerspruch erheben, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Der Widerspruch kann schriftlich (unterschrieben per Post), zur Niederschrift oder auch in elektronischer Form erfolgen.

Nutzen Sie bitte das hier verlinkte digitale Widerspruchsformular, wenn Sie die elektronische Form wählen. Hierzu ist eine Authentifizierung über die BayernID (z. B. mit ELSTER oder Online-Ausweis) im Formular notwendig.

Hinweis:
Die Authentifizierung per Online-Ausweis muss momentan über das Smartphone erfolgen, da sie wegen eines Fehlers auf der BayernPortal-Seite am Desktop nicht funktioniert.



Digitales Widerspruchsformular

Formular