Mobilitäts·hilfe
Informationen in Leichter Sprache
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Was ist die Mobilitäts·hilfe?
Mobilitäts·hilfe ist ein Fach·wort.
Mobilitäts·hilfe bedeutet:
Manche Menschen mit Behinderungen bekommen Geld.Das Geld ist für einen Fahr·dienst.
Mit dem Geld bezahlen Menschen mit Behinderungen Fahrten in ihrer Freizeit. -
Wer entscheidet über das Geld?
Menschen mit Behinderungen können das Geld für Mobilitäts·hilfe beantragen.Der Bezirk Oberbayern entscheidet:
- Wer bekommt dieses Geld.
- Wer bekommt dieses Geld nicht.
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Warum bekommen manche Menschen mit Behinderung Mobilitäts·hilfe?
Menschen mit Behinderungen sollen am Leben in der Gemein·schaft teilnehmen.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen sollen andere Menschen treffen.
Sie sollen in ihrer Freizeit etwas machen können. -
Zum Beispiel:
- zu Sport·veranstaltungen gehen
- ins Kino gehen
- einen Kurs besuchen und etwas lernen
- sich mit anderen Menschen treffen.
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Was darf man mit dem Geld bezahlen?
Das Geld ist nur für Fahrt·kosten.
Damit darf man fahren:- mit einem Taxi
- mit einem Behinderten·fahr·dienst
Sie bekommen Geld für Mobilitäts·hilfen?
Dann entscheiden Sie selbst:
Mit welchem Behinderten·fahr·dienst will ich fahren. -
Das ist wichtig:
- Sie müssen den Behinderten·fahr·dienst selbst bestellen.
- Sie müssen den Behinderten·fahr·dienst selbst bezahlen.
- Sie müssen sich einen Beleg geben lassen.
Oder eine Quittung.
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Was darf man mit dem Geld nicht bezahlen?
Mit dem Geld darf die Person keine Fahrten- zur Ärztin oder zum Arzt
- zur Kranken·gymnastik
- zur Therapie: Zum Beispiel zur Reit·therapie
- zum Ausbildungs·platz
- oder zum Arbeits·platz
bezahlen.
Dafür gibt es das Geld nicht.
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Wofür gibt es manchmal Geld von anderen Stellen.
Für Fahrten zu bestimmten Einrichtungen gibt es manchmal Geld von jemand anderen:
Zum Beispiel für Fahrten zur Tages·pflege.
Bitte fragen Sie bei der Service·stelle vom Bezirk Oberbayern nach.
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Wer kann das Geld für Mobilitäts·hilfe bekommen?
Menschen mit einer besonders starken Geh·behinderung bekommen das Geld.
Dafür gibt es diese Regeln:
- Die Person ist 14 Jahre alt. Oder älter.
- Die Person hat einen Schwer·behinderten·ausweis.
- In dem Ausweis steht aG.
Das bedeutet:
außer·gewöhnliche Geh·behinderung.
Das ist eine besonders starke Geh·beinderung
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Welche Regeln gelten für Kinder?
Für Kinder mit besonders starker Geh·behinderung gibt es besondere Regeln:
- Das Kind ist jünger als 14 Jahre.
- Das Kind hat den Schwer·behinderten·ausweis mit dem Stempel aG.
- Und das Kind hat einen Brief von einem Arzt.
Der Brief heißt in schwerer Sprache: Attest.
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In dem Brief steht:
Das Kind kann nur mit einem besonderen Behinderten·fahrzeug gefahren werden.
Die Eltern dürfen kein eigenes Behinderten·fahrzeug haben, für das sie Geld bekommen.
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Wer bekommt das Geld noch?
Manche Menschen mit geistiger Behinderung bekommen das Geld.Dafür gibt es diese Regeln:
- Die Person ist 14 Jahre alt. Oder älter.
- Die Person hat einen Schwer·behinderten·ausweis.
- Auf dem Schwer·behinderten·ausweis stehen die Buchstaben G und B und H
In dem Ausweis sind 3 Stempel:
G. Das bedeutet: Geh·behinderung
H. Das bedeutet: Hiflos
B. Das bedeutet: Begleitung - In dem Ausweis steht die Zahl 100.
Die Zahl steht in für den Grad der Behinderung.
100 steht für sehr schwer·behindert
- Die Person hat eine geistige Behinderung.
Dafür muss es eine Bestätigung geben.
Die Bestätigung gibt es zum Beispiel vom Versorgungs·amt.
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Wer kann die Mobilitäts·hilfe noch bekommen
Andere Menschen mit Behinderung können das Geld für Mobilitäts·hilfe auch bekommen:
Zum Beispiel:
Manche Menschen mit Behinderung können nicht mit dem Bus oder mit der Straßen-Bahn fahren.
Das muss ein Arzt bestätigen.
Die Person muss sich von einer Amts·ärztin oder einem Amts·arzt untersuchen lassen.
Ein Amts·arzt ist ein besonderer Arzt.
Er arbeitet für ein Amt. -
Wie viel Geld gibt es?
Es gibt 95 Euro Mobi-Hilfe.
Das gibt es einmal im Monat.Manche Personen brauchen mehr Geld.
Dann müssen sie dem Bezirk Oberbayern erklären:
Warum brauchen sie mehr Geld?
Zum Beispiel:
Die Person wohnt auf dem Land.
Sie muss sehr lange Strecken fahren.
Das Amt bestimmt dann:
Ja, die Person bekommt mehr Geld.
Oder: Nein, die Person bekommt nicht mehr Geld. -
Wie viel Geld darf man gespart haben?
Die Person mit Behinderungen darf bis zu 57.330 Euro gespart haben.
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Wie viel Geld darf man verdienen?
Man darf im Monat zwischen 1.911 Euro und 2.707,25 Euro verdienen.
Das ist der Brutto·lohn.
Brutto·lohn bedeutet:
Die Steuern sind noch nicht bezahlt.
Die Kranken·kasse ist noch nicht bezahlt. -
Was darf der Bezirk Oberbayern prüfen?
Der Bezirk Oberbayern darf prüfen:
Wird das Geld richtig ausgegeben?
Wird das Geld auch wirklich für besondere Fahr·dienste benutzt?
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Belege aufheben
Sie bekommen das Geld für Mobilitäts·hilfe?
Dann müssen Sie das machen:- Sie müssen bei jeder Fahrt einen Beleg oder eine Quittung von dem Fahr·dienst bekommen.
- Sie müssen alle Belege und Quittungen 1 Jahr lang sammeln.
Vielleicht will der Bezirk Oberbayern die Belege und Quittungen sehen.
Dann müssen Sie die Belege und Quittungen dem Amt zeigen.