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Medizinische Rehabilitation

Bei oder nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall kann jeder Mensch vor der Situation stehen, dass er sein Leben nicht mehr wie bisher führen kann. Möglicherweise kann er die Kosten einer Krankenhausbehandlung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, sofern keine Krankenversicherung vorhanden ist. Eine medizinische Rehabilitation ebnet dann meist den Weg zurück in das gewohnte Alltags- und Berufsleben. Der Bezirk Oberbayern kann in Einzelfällen (nachrangig) für die Finanzierung der Krankenbehandlungskosten sowie der Rehabilitation zuständig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.