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Kosten für Krankenhausbehandlung

Der Bezirk Oberbayern gewährt hilfebedürftigen Menschen im Rahmen der Sozialhilfe in Fachkrankenhäusern, Fachkliniken und Fachabteilungen Leistungen der Krankenhilfe. Die Hilfe erfolgt ausschließlich entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierbei übernimmt der Bezirk Oberbayern die Kosten der Krankenhausbehandlung für den Fall, dass der hilfebedürftige Mensch über keinen Krankenversicherungsschutz verfügt.

Falls der Hilfesuchende seinen Lebensunterhalt während der Dauer eines Krankenhausaufenthaltes nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann, gewährt der Bezirk Oberbayern zudem Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser Anspruch entsteht auch dann, wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behandlung mindestens 6 Monate dauern wird. Ansonsten ist das Jobcenter zuständig.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann abhängig vom Einzelfall die Mietkosten, einen Barbetrag (Taschengeld) oder Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung umfassen.