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Selbstbestimmt Leben mit Pflegeassistenz

München, den Datum: 11.04.2022
Soziales

Neuer Info-Flyer zum Arbeitgebermodell / Weiterentwicklung im Dialogforum

Das Arbeitgebermodell ermöglicht Menschen mit Behinderungen, Assistenzkräfte eigenverantwortlich auszuwählen und zu beschäftigen. Mit dem Flyer „Arbeitgebermodell – Selbstbestimmt Leben mit Pflegeassistenz“ informiert der Bezirk Oberbayern über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus berichtete die Sozialverwaltung im Sozial- und Gesundheitsausschuss des oberbayerischen Bezirkstags über die Arbeit des Dialogforums Assistenzlöhne, das Bezirkstagspräsident Josef Mederer leitet.

Der Flyer fasst kompakt alles Wissenswerte zum Arbeitgebermodell zusammen:

Wer kann die Leistungen bekommen? Welche Leistungen gibt es? Welche Verpflichtungen hat die arbeitgebende Person mit Pflegebedarf? Und was ist noch zu beachten? Auf all diese Fragen gibt es in dem Faltblatt Antworten.
Der Flyer ist unten auf der Seite als Downloadversion und als Flyer erhältlich.

Was das Arbeitgebermodell ist und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Arbeitgebermodell

Das Dialogforum befasst sich aktuell mit der Vergütung der Assistenzkräfte. Die Sozialverwaltung vergleicht dazu die gegenwärtigen Finanzierungsgrundlagen mit einer möglichen Orientierung am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Pflege (TVöD-P).

Ende März trifft sich das Dialogforum erneut. Ihm gehören unter anderem organisierte Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Inklusionsbeauftragten des Bezirks Oberbayern und Mitglieder der Wohlfahrtsverbände an. „Wir arbeiten konstruktiv und lösungsorientiert zusammen“, sagte der Bezirkstagspräsident.

In Oberbayern erhalten rund 240 Personen Leistungen über das Arbeitgebermodell. Arbeitgeber sind jeweils die Menschen mit Behinderungen selbst. Der Bezirk Oberbayern finanziert die Lohn- und Lohnnebenkosten, Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit sowie die Kosten für die Buchhaltung. Die leistungsberechtigten Personen haben grundsätzlich die Wahl, ob sie ihre ambulanten Pflegeleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen über einen Pflegedienst organisieren. Bei diesem Modell rechnet der Dienst die Leistungen direkt mit dem Bezirk Oberbayern ab.