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Starke Stimme für Menschen mit Behinderungen

München, den Datum: 16.12.2021
Bezirkstag

Ein neu eingerichteter Inklusionsbeirat wird sich künftig der Belange von Menschen mit Behinderungen im Bezirk Oberbayern annehmen. In das Gremium werden Menschen mit Behinderungen berufen, um aktiv am politischen Leben mitzuwirken. Vorsitzende sind die beiden Inklusionsbeauftragten des Bezirks (bisher: Behindertenbeauftragte), Claudia Hausberger und Dr. Frauke Schwaiblmair. Der Bezirkstag hat die Einrichtung des Beirats und dessen Satzung in seiner Sitzung am 16. Dezember einstimmig beschlossen.

Der Bezirk Oberbayern sieht sich der Anerkennung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, seit diese im Jahr 2009 vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Auch ist er seit langem Mitglied der Charta der Vielfalt, die sich der Wertschätzung der menschlichen Diversität verschrieben hat.

Alter, Behinderungen, ethnische Zugehörigkeit und Nationalität, soziale Herkunft, Geschlecht und Weltanschauung (Religion) sowie sexuelle Orientierung: Die in der Charta definierten Bereiche lebt der Bezirk nach den Worten seines Präsidenten Josef Mederer nach innen und außen. „Als Bezirk treten wir ein für Inklusion, Partizipation, Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen“, sagte Mederer. „Mit dem Inklusionsbeirat und den Inklusionsbeauftragten als dessen Vorsitzende geben wir Menschen mit Behinderungen im Bezirk eine starke Stimme.“

Bezirkstag beschließt Inklusionsbeirat

Die beiden Behindertenbeauftragten Hausberger und Schwaiblmair sind seit November 2018 im Amt. Sie sind ehrenamtlich, überparteilich, unabhängig und überkonfessionell tätig. Anfang 2020 hatten sie im Bezirkstag beantragt, ein Konzept für die Einrichtung eines Behindertenbeirates auf Bezirksebene zu erstellen. Mit dem Beschluss des Bezirkstags wird dieser nun als Inklusionsbeirat installiert. Er soll die Inklusionsbeauftragten in allen Fragen zu Inklusion, Partizipation, Selbstbestimmung, Teilhabe, Bewusstseinsbildung sowie Barrierefreiheit und Zugänglichkeit unterstützen und beraten.

Ein weiterer Schritt zu Partizipation in Oberbayern

Als Vorsitzende des Inklusionsbeirats sollen sich Hausberger und Schwaiblmair zunächst schwerpunktmäßig der Belange von Menschen mit Behinderungen annehmen – entsprechend der Hauptaufgabe des Bezirks als Träger der Eingliederungshilfe. In einem schrittweisen Prozess sollen auch die weiteren Vielfaltsbereiche in den Inklusionsbeirat eingebracht werden. Die Inklusionsbeauftragte Claudia Hausberger sagte: „Ich bin froh und dankbar, dass wir jetzt die Einführung des Inklusionsbeirats beschlossen haben. Zusammen mit der organisierten Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen wollen wir nachhaltig und konsequent die Wünsche, Ideen und Bedarfe der Betroffenen aufgreifen und in unser politisches Handeln einbinden. Nicht, indem wir über Betroffene sprechen, sondern gemeinsam mit ihnen können wir unsere zukünftige Arbeit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention fortführen. Ein weiterer Schritt zu Partizipation in Oberbayern.“

„Unsere Aufgabe als Inklusionsbeauftragte ist es, wichtige Anregungen von Menschen mit Behinderungen in die Verwaltung des Bezirks Oberbayern und in politische Gremien zu tragen. Im Inklusionsbeirat unterstützen uns Menschen mit Behinderungen aus ganz Oberbayern. Denn nur gemeinsam kann Inklusion möglich werden!“, ergänzte die Inklusionsbeauftragte Dr. Frauke Schwaiblmair.

Zusammensetzung des Inklusionsbeirates

In den Inklusionsbeirat berufen werden sieben Personen aus der organisierten Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen. Dabei werden die drei oberbayerischen Planungsregionen Oberbayern-Nord (Region 10), Oberbayern-Südost (18) und Oberbayern-Südwest (17) jeweils mit einem Mitglied vertreten sein. Die Landeshauptstadt München sowie die acht umliegenden Landkreise (14) dürfen aufgrund ihrer Größe jeweils zwei Mitglieder benennen.

Darüber hinaus gehört dem Beirat der Fachbereich Inklusion und Vielfalt des Bezirks Oberbayern als nicht stimmberechtigtes Mitglied an. Dieser fungiert auch als Geschäftsführung des Gremiums.

Weitere Informationen sowie die Satzung finden Sie unter: